Umrechnungskurse für den Euro

Umrechnungskurse für den Euro

Infografik Nr. 715538

Bei der Einführung des Euro 1999 war es so und seitdem bei jedem weiteren Zugang in die Eurozone: Vorab legt der EU-Ministerrat den unveränderlichen Umrechnungskurs zwischen der alten nationalen Währung und dem Euro fest. Diese Kurse werden immer noch herangezogen, wenn Wertangaben in Verträgen und Statistiken in Euro umgerechnet werden müssen.

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Am 1.1.1999 trat die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft. Elf der damals 15 EU-Mitgliedstaaten – Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Finnland, Irland – bildeten von diesem Zeitpunkt an einen einheitlichen Währungsraum, in dem der Euro als Gemeinschaftswährung an die Stelle der nationalen Währungen trat. Die Ablösung der nationalen Währungen erfolgte allerdings nicht auf einen Schlag: Der Euro trat zunächst als Buchgeld in Erscheinung; D-Mark und Franc, Lire und Gulden, Peseten und Schilling blieben für eine dreijährige Übergangszeit weiterhin in Umlauf, galten aber nur noch als Untereinheiten des Euro. Bis Ende 2001 sollte niemand gezwungen sein, den Euro zu verwenden. Es war u.a. aber schon möglich, Verträge in Euro abzuschließen und Bankkonten auf Euro umzustellen. In manchen Bereichen (an den Börsen, bei Neuemissionen öffentlicher Anleihen) erfolgte der Übergang zum Euro sofort. Am 1.1.2002 löste die europäische Einheitswährung dann auch als Bargeld und gesetzliches Zahlungsmittel die nationalen Währungen ab.

Eine der wichtigsten Festlegungen beim Übergang zur europäischen Währung betraf die Umrechnungskurse zwischen den nationalen Währungen und dem Euro. Am 31.12.1998, dem Vorabend der Euro-Einführung, hatte der Ministerrat diese Kurse unwiderruflich festgesetzt. Als Grundlage dafür dienten die Wechselkurse gegenüber der seit 1979 bestehenden Europäischen Währungseinheit ECU, die nun im Verhältnis 1:1 durch den Euro abgelöst wurde. In ähnlicher Weise beschloss der Rat seitdem auch bei der Aufnahme der weiteren Euro-Teilnehmer einen festen Umrechnungskurs (jeweils zum 1.1.): Griechenland (2001), Slowenien (2007), Malta und Zypern (2008), Slowakei (2009), Estland (2011), Lettland (2014), Litauen (2015) und Kroatien (2023).

Auch die Methode der Umrechnung wurde exakt vorgegeben. Sie ist bei jeder Erweiterung der Eurozone aufs Neue zu beachten und bleibt auch für die „alten“ Euro-Länder gültig, denn nach wie vor müssen Beträge der abgelösten Währungen in Euro umgerechnet werden (z.B. bei der Erfüllung vertraglicher Auflagen aus der Vor-Euro-Zeit, bei der Erstellung statistischer Zeitreihen, beim Umtausch alter DM-Bestände durch die Bundesbank). Der vom Ministerrat auf sechs signifikante Stellen festgelegte Umrechnungskurs zeigt an, wie viele nationale Währungseinheiten einen Euro ergeben (Beispiel: 1,95583 DM = 1 Euro). Für Umrechnungen darf nur dieser offizielle Kurs und nicht sein inverser Wert (1 DM = ? Euro) verwendet werden. Erst nach erfolgter Umrechnung wird auf die kleinste Münzeinheit kaufmännisch auf- oder abgerundet.

Ausgabe: 01/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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