Europäische Bankenaufsicht
Infografik Nr. 715620
Europäische Bankenaufsicht
In der Finanzkrise ab 2008 wurden problematische Schwachstellen in den Bankensystemen der Eurozone offenkundig. Eine ganze Reihe von großen, „systemrel ...
Europäische Bankenaufsicht
In der Finanzkrise ab 2008 wurden problematische Schwachstellen in den Bankensystemen der Eurozone offenkundig. Eine ganze Reihe von großen, „systemrelevanten“ Banken, die mit riskanten Anlagen massive Verluste verbucht hatten, mussten mit staatlichen Mitteln vor dem Zusammenbruch gerettet werden. Die nachfolgende Staatsschuldenkrise einiger Euro-Länder wirkte sich wiederum negativ auf die Lage der nationalen Bankensysteme dieser Länder aus. Um künftigen Krisen dieser Art vorzubeugen und die Aufspaltung der Bankenlandschaft zu überwinden, schlug die Europäische Kommission daraufhin den Übergang zu einer Bankenunion vor, in der • die Kreditinstitute einer strengeren, einheitlichen Aufsicht unterliegen und • ein gemeinsames Verfahren für die Sanierung und Abwicklung notleidender Banken besteht. Mit der Verordnung über eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism – SSM) legte der Rat der Europäischen Union im Juli 2013 den Grundstein für den ersten Teil dieses Projekts.
Der Start zur Europäischen Bankenaufsicht erfolgte am 4. November 2014. Vorausgegangen war eine umfassende Prüfung der 130 größten Banken der Eurozone auf bestehende Risiken und Kapitallücken, verbunden mit einem Stresstest, der die Auswirkungen eines ungünstigen Konjunkturverlaufs auf die Stabilität der Banken abzuschätzen versuchte. Das System der Europäischen Bankenaufsicht setzt sich aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Sie überprüfen die Kreditinstitute nach einheitlichen Maßstäben und Verfahren, um so den sicheren Bestand der einzelnen Institute zu gewährleisten und zur Stabilität des gesamten europäischen Finanzsystems beizutragen.
Die EZB ist für die Überwachung des gesamten Aufsichtsmechanismus zuständig. Ihr ist zugleich die direkte Aufsicht über die 120 bedeutendsten Bankengruppen der Eurozone (mit etwa 1200 Unternehmen) übertragen. Die laufende Aufsicht erfolgt durch gemeinsame Aufsichtsteams, in denen Vertreter der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Als „bedeutend“ gelten Institute oder Gruppen, deren Aktiva 30 Mrd € oder 20% des nationalen BIP übersteigen, Institute, die öffentliche Unterstützung z.B. durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus in Anspruch genommen haben, sowie die jeweils drei größten Banken jedes Landes. Die Aufsicht über die rund 3500 weniger bedeutenden Unternehmen verbleibt bei den nationalen Behörden, in Deutschland also bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) und der Bundesbank. Über die Erteilung oder Entziehung einer Banklizenz entscheidet die EZB.
Ausgabe: | 11/12014 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |