EFTA
Infografik Nr. 769500
EFTA – Europäische Freihandelsassoziation
Die Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Association – EFTA) entstand 1960 aus dem Zusammenschluss sieben west ...
EFTA – Europäische Freihandelsassoziation
Die Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Association – EFTA) entstand 1960 aus dem Zusammenschluss sieben westeuropäischer Länder, die ihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wahren wollten, dabei selbst aber keine weitergehende politische Integration anstrebten. Ihr Ziel war es, den Handel mit Industriegütern untereinander zu liberalisieren, zur Schaffung eines europaweit einheitlichen Marktes beizutragen und den Welthandel zu fördern. Unterzeichner des am 3. Mai 1960 in Kraft getretenen „Stockholmer Abkommens“ und damit Gründungsmitglieder der EFTA waren Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Österreich, die Schweiz und Portugal. Ihnen schlossen sich Island (1970) und Finnland (1961 als assoziiertes Mitglied, 1986 als Vollmitglied) an. Liechtenstein, das als Teil des Schweizer Zollgebiets bereits in die EFTA einbezogen war, erwarb 1991 die Vollmitgliedschaft. Das erste Ziel des Zusammenschlusses, der Abbau der Zölle im EFTA-Binnenhandel mit Industriegütern, wurde 1966 vorzeitig erreicht.
Für die meisten EFTA-Mitglieder war die tiefere Integration der Europäische Gemeinschaft auf Dauer aber doch anziehender. Schon 1973 wechselten Großbritannien und Dänemark zur EG; 1986 folgte Portugal; 1995 vollzogen Finnland, Österreich und Schweden den Beitritt zur EU. Seitdem zählt die EFTA nur noch vier Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Die Beziehungen der EFTA zur EU wurden in mehreren Abkommen vertieft. Aufgrund von Freihandelsabkommen war der Handel mit gewerblichen Gütern zwischen den beteiligten Staaten schon seit 1977 weitgehend von Zöllen befreit. 1984 begann eine Phase intensiverer Zusammenarbeit, die in den Vertrag über den europäischen Wirtschaftsraum einmündete. Als dieser Vertrag Anfang 1994 in Kraft trat, dehnte er den in der EU verwirklichten europäischen Binnenmarkt faktisch auf die EFTA-Staaten aus. Davon ausgenommen blieb die Schweiz, die ihre Beziehungen zur EU seit 1999 aber durch Abschluss bilateraler Verträge vertiefte. Im Zusammenhang damit wurde das EFTA-Abkommen revidiert: Das neue Vaduzer Abkommen (seit 2002 in Kraft) übernahm wichtige Elemente des mit der EU vereinbarten freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs auch in das Verhältnis der EFTA-Staaten untereinander. Außerhalb ihrer Beziehungen zur EU setzen die EFTA-Mitglieder auf Freihandelsabkommen mit Staaten im Mittelmeerraum, in Lateinamerika, Südafrika und Ostasien. Für Großbritannien wäre nach seinem EU-Austritt eine Rückkehr in die EFTA denkbar, allerdings eher unwahrscheinlich.
Ausgabe: | 10/2016 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |