Der Vatikan - Papst und Römische Kurie

Der Vatikan - Papst und Römische Kurie

Infografik Nr. 691310

Der Vatikan – Papst und Römische Kurie

Der Papst ist Oberhaupt der römisch-katholischen Christenheit. Durch das Kardinalskollegium in sein Amt gewählt und mit den Bischöfen in Ko ...

Welchen Download brauchen Sie?

Der Vatikan – Papst und Römische Kurie Der Papst ist Oberhaupt der römisch-katholischen... mehr
Mehr Details zu "Der Vatikan - Papst und Römische Kurie"

Der Vatikan – Papst und Römische Kurie

Der Papst ist Oberhaupt der römisch-katholischen Christenheit. Durch das Kardinalskollegium in sein Amt gewählt und mit den Bischöfen in Kollegialität verbunden, übt er die oberste Gewalt in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung der Kirche aus und ist zugleich maßgebende Autorität in Fragen des Glaubens und der Sitten. Besondere Mitverantwortung bei der Leitung der Kirche tragen die Kardinäle – nach dem Papst die höchsten Würdenträger der katholischen Kirche. Die Kardinäle werden vom Papst in ihr Ehrenamt berufen und sind seine engsten Berater. Viele von ihnen nehmen Leitungsfunktionen in der Verwaltung der Gesamtkirche oder des Vatikanstaats wahr. Aus besonderem Anlass kann der Papst die Kardinäle zu einem Konsistorium, einer beratenden Versammlung, zusammenrufen. Meist dient das Konsistorium als Forum für die Erörterung bedeutender Kirchenangelegenheiten, für die Bekanntgabe päpstlicher Entscheidungen oder auch als Rahmen für feierliche Akte (z.B. Selig- oder Heiligsprechungen oder die Ernennung neuer Kardinäle). Das Kardinalskollegium, das bis zur Amtszeit Papst Johannes XXIII. aus 70 Kardinälen bestand, wurde seitdem mehrfach erweitert (durch Papst Benedikt XVI. im Februar 2012 auf 212 Mitglieder). Wichtigste Aufgabe der Kardinäle ist die Wahl des Papstes. Wahlberechtigt sind die Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis ist die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle seit 1996 auf höchstens 120 festgelegt, doch wurde diese Obergrenze schon mehrfach überschritten.

Der Papst leitet die Kirche mit Hilfe der Zentralbehörden der Römischen Kurie. Ältestes und wichtigstes Kurialorgan ist das 1487 gegründete, heute in zwei Sektionen gegliederte Staatssekretariat, dessen Leiter – der Kardinalstaatssekretär – als höchster Repräsentant der Politik und Diplomatie des Vatikans gelten kann. Zur Kurie gehören weiterhin die verschiedenen Kongregationen, Gerichtshöfe und Päpstlichen Räte. Der von Benedikt XVI. 2010 initiierte Päpstliche Rat zur Förderung der Neuevangelisierung ist der jüngste der zwölf Räte. Er widmet sich in Zusammenarbeit mit Ortskirchen und Orden der Aufgabe, den katholischen Katechismus wieder als sittliche Grundlage des modernen Lebens zu etablieren. Mit Hilfe neuer Instrumente und Kanäle der Kommunikation sollen seine Anregungen der zunehmenden Säkularisierung der christlichen Länder entgegenwirken. Besonders großen Einfluss übt die schon seit 1542 bestehende Kongregation für die Glaubenslehre aus, deren Aufgabe darin besteht, „die Glaubens- und Sittenlehre in der ganzen katholischen Kirche zu fördern und zu schützen“ und vor diesem Hintergrund die Entwicklungen in Wissenschaft und Gesellschaft theologisch zu reflektieren und zu kommentieren.

Ausgabe: 04/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen