Welthandelsorganisation - WTO

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Infografik Nr. 615395

Die Welthandelsorganisation – WTO

Die Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) ist eine der drei Institutionen, auf die sich die gegenwärtige ...

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Die Welthandelsorganisation – WTO

Die Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) ist eine der drei Institutionen, auf die sich die gegenwärtige Weltwirtschaftsordnung stützt – neben dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. So war es schon auf der Konferenz von Bretton Woods vorgesehen, die 1944 die Weichen für die weltwirtschaftliche Neuordnung nach dem Zweiten Weltkrieg stellte. Deren Beschlüsse führten 1945 zur Gründung von IWF und Weltbank; die geplante Errichtung einer Internationalen Handelsorganisation scheiterte jedoch am Widerstand der USA. Stattdessen übernahm das 1947 beschlossene Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade – GATT) als dauerhaftes Provisorium einen Teil ihrer Zielsetzungen. Erst Jahrzehnte später lebte die Idee einer Weltorganisation für den internationalen Handel wieder auf. Zum Abschluss der Uruguay-Runde des GATT unterzeichneten dessen Mitgliedstaaten am 15.4.1994 die WTO-Verträge. Kernstück dieses Vertragspakets war das Abkommen zur Gründung der WTO, das zu Beginn des Jahres 1995 in Kraft trat. Ergänzt wurde es durch drei weitere Abkommen für die einzelnen Säulen unter dem Dach der WTO: • GATT 1994 für den Warenhandel (das GATT 1947 ging darin auf), • GATS (General Agreement on Trade in Services) für den Dienstleistungshandel sowie • TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) für mit dem Handel verknüpfte Aspekte des geistigen Eigentums (z.B. Patente, Produktpiraterie).

Oberstes Entscheidungsorgan des WTO ist die Ministerkonferenz, in der Vertreter aller Mitgliedstaaten mindestens alle zwei Jahre zusammentreffen. Für die laufenden Geschäfte zwischen den Ministerkonferenzen ist der in Genf ansässige Allgemeine Rat verantwortlich, in dem ebenfalls alle Mitgliedstaaten vertreten sind. Daneben besteht jeweils ein eigener Rat für den Warenhandel (GATT-Rat), den Handel mit Dienstleistungen (GATS-Rat) und die handelsbezogenen Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS-Rat). Der Allgemeine Rat erfüllt noch weitere Funktionen: • Als Ausschuss zur Überprüfung der Handelspolitik befasst er sich regelmäßig mit dem handelspolitischen Vorgehen der Mitgliedstaaten. • Als Streitschlichtungsausschuss (Dispute Settlement Body – DSB) wird er zur Beilegung von Handelskonflikten tätig. Das Verfahren der Streitschlichtung ist eine der wesentlichen Errungenschaften der WTO. Kommen die Streitparteien zu keiner Einigung, können sie die Einsetzung einer Expertengruppe (eines Panels) beantragen. Das Panel prüft, ob eine Verletzung der WTO-Regeln vorliegt. Gegen seine Schlussfolgerungen ist Berufung beim Appellate Body der WTO möglich. Wird dessen Schiedsspruch vom Streitschlichtungsausschuss angenommen, ist er umzusetzen. Andernfalls können empfindliche Sanktionen (z.B. Strafzölle) verhängt werden.

Ausgabe: 03/2014
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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