Schutzsuchende in Deutschland

Schutzsuchende in Deutschland

Infografik Nr. 035585

Nachdem Deutschland im Herbst 2015 die Grenzen für die Fluchtmigration geöffnet hatte, kamen Hunderttausende ins Land, die in kurzer Zeit untergebracht und versorgt werden mussten. Die für ihre Anmeldung und Registrierung zuständigen Behörden waren schon bald überlastet. Häufig kam es zu Fehlern oder Mehrfacherfassungen. Inzwischen können aus dem Ausländerzentralregister wieder zuverlässigere Informationen abgerufen werden.

Welchen Download brauchen Sie?

In Zeitungen und Nachrichten ist meist von „Flüchtlingen“,... mehr
Mehr Details zu "Schutzsuchende in Deutschland"

In Zeitungen und Nachrichten ist meist von „Flüchtlingen“, „Asylbewerbern“ oder „Asylanten“ die Rede, wenn sie gemeint sind: Menschen, die auf der Flucht vor Verfolgung oder Krieg oder aus einer wirtschaftlichen Notlage nach Deutschland kommen, um hier einen sicheren Zufluchtsort und ein besseres Leben zu finden. Das Statistische Bundesamt verwendet stattdessen den Oberbegriff „Schutzsuchende“. Nicht weil das allein politisch korrekt wäre, sondern weil die im Alltagsgebrauch geläufigen Begriffe nur auf bestimmte Teilgruppen dieser Menschen zutreffen.

Nachdem Deutschland im Herbst 2015 die Grenzen für die Fluchtmigration geöffnet hatte, kamen Hunderttausende ins Land, die in kurzer Zeit untergebracht und versorgt werden mussten. Die für ihre Anmeldung und Registrierung zuständigen Behörden waren schon bald überlastet. Oft wurden die Ankömmlinge daher erst mit großer Verzögerung oder nur unvollständig erfasst; häufig kam es auch zu Fehlern oder Mehrfacherfassungen. Inzwischen können aus dem Ausländerzentralregister, der zentralen Datenbank für ausländer- und asylrechtliche Vorgänge, aber wieder zuverlässigere Informationen abgerufen werden. Vollständig sind sie allerdings immer noch nicht, so dass die vom Statistischen Bundesamt genannte Zahl der Schutzsuchenden wohl nur die Untergrenze darstellt. 

Die Aufschlüsselung der Schutzsuchenden nach ihrem Aufenthaltsstatus zeigt, wie weit die Bearbeitung der Asylanträge gediehen ist. Ende 2017 wartete von insgesamt 1,68 Mio Schutzsuchenden noch jeder fünfte auf eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). 1,15 Mio (69 %) hatten aber das Prüfverfahren durchlaufen und verfügten inzwischen über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel. Bei 177 700 (knapp 11 %) hatte das BAMF den Schutzantrag abgelehnt; allerdings konnten die meisten davon auf Grund einer Duldung durch die Ausländerbehörden vorerst weiterhin im Bundesgebiet bleiben. Rund 25 000 galten als „vollziehbar ausreisepflichtig“ und mussten daher mit einer Abschiebung rechnen, wenn sie das Land nicht freiwillig verließen. 

Zu den Menschen mit anerkanntem Schutzstatus gehören ● politisch Verfolgte, denen in Deutschland zunächst auf drei Jahre befristet Asyl gewährt wird, ● Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, die in ihrem Herkunftsland von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite verfolgt werden und dort keinen Schutz finden, ● Menschen, die subsidiären Schutz erhalten, weil sie in ihrem Herkunftsland durch Krieg, Todesstrafe, Folter usw. bedroht wären. Sie bekommen eine anfängliche Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.

Ausgabe: 12/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen