Schutzsuchende in Deutschland
Infografik Nr. 035585
Flüchtlinge, Asylbewerber, Asylanten – im täglichen Sprachgebrauch werden diese Begriffe oft durcheinandergeworfen. Die Statistik verwendet den Oberbegriff "Schutzsuchende". Wie viele Menschen, auf die er zutrifft, halten sich in Deutschland auf und welchen Schutzstatus haben sie?
In Zeitungen und Nachrichten ist meist von „Flüchtlingen“, „Asylbewerbern“ oder „Asylanten“ die Rede, wenn sie gemeint sind: Menschen, die auf der Flucht vor Verfolgung oder Krieg oder aus einer wirtschaftlichen Notlage nach Deutschland kommen. Das Statistische Bundesamt verwendet stattdessen den Oberbegriff „Schutzsuchende“. Nicht, weil das allein politisch korrekt wäre, sondern weil die im Alltag geläufigen Begriffe nur auf bestimmte Teilgruppen dieser Menschen zutreffen.
Im Herbst 2015 öffnete Deutschland die Grenzen für Hunderttausende Schutzsuchende, hauptsächlich aus dem Nahen Osten. Die für die Anmeldung und Registrierung der Ankömmlinge zuständigen Behörden waren schon bald überlastet, so dass sich die Klärung ihres Status noch über viele Monate hinzog. Das Ausländerzentralregister, die zentrale Datenbank für ausländer- und asylrechtliche Vorgänge, verzeichnete Ende 2016 rund 1,60 Mio Schutzsuchende. Diese Zahl stieg bis Ende 2021 nach und nach auf 1,94 Mio. Der Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 löste dann unter der ukrainischen Zivilbevölkerung eine massenhafte Fluchtbewegung aus, die zu einem beträchtlichen Teil auch Deutschland erreichte. Infolgedessen erhöhte sich die Zahl der registrierten Schutzsuchenden zum Jahresende 2022 auf 3,08 Mio, darunter 1,01 Mio Ukrainerinnen und Ukrainer!
Die Aufschlüsselung der Schutzsuchenden nach ihrem Aufenthaltsstatus zeigt, wie weit die Bearbeitung der Schutzgesuche zu diesem Zeitpunkt gediehen war. Ende 2022 warteten noch rund 570 000 Menschen auf eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Demgegenüber verfügten 2,25 Mio inzwischen über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel. Bei fast 255 000 war der Schutzantrag erfolglos geblieben, doch konnten die meisten davon auf Grund einer Duldung durch die Ausländerbehörden vorerst weiterhin im Bundesgebiet bleiben. Gut 18000 galten als „vollziehbar ausreisepflichtig“ und mussten daher mit einer Abschiebung rechnen, wenn sie das Land nicht freiwillig verließen.
Zu den Menschen mit anerkanntem Schutzstatus gehören ● politisch Verfolgte, denen in Deutschland zunächst befristet Asyl gewährt wird, ● Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, die in ihrem Herkunftsland von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite verfolgt werden und dort keinen Schutz finden, ● Menschen, die subsidiären Schutz erhalten, weil sie in ihrem Heimatland durch Krieg, Todesstrafe, Folter usw. bedroht wären. ● Den Ukraine-Flüchtlinge wurde zu einem großen Teil vorübergehender Schutz gemäß der EU-„Massenzustrom-Richtlinie“ zuerkannt.
Ausgabe: | 05/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |