Einbürgerungen

Einbürgerungen

Infografik Nr. 035233

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1.1.2000 wurde die Einbürgerung umfassend neu geregelt. Die Zahl der Einbürgerungen stieg nach der Reform im Jahr 2000 kräftig an. Später flaute das Interesse ab und erreichte 2008 einen vorläufigen Tiefpunkt. Zuletzt zeichnete sich wieder eine steigende Tendenz ab, besonders deutlich im Jahr 2019.

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In Deutschland lebten 2019 rund 10,4 Mio Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Viele von ihnen kamen bereits vor langen Jahren oder gar Jahrzehnten ins Land, andere wurden als Nachkommen von Zuwanderern schon in der Bundesrepublik geboren. Je mehr sich die Zuwanderung auf diese Weise zum Dauerzustand verfestigte, desto dringlicher stellte sich die Frage nach der gesellschaftlichen und rechtlichen Integration dieser Menschen. Das Staatsbürgerschaftsrecht der Bundesrepublik stand einer formellen Eingliederung lange Zeit eher abweisend gegenüber. Bis Anfang der 1990er Jahre konnten ausländische Staatsbürger nur unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Ermessensweg eingebürgert werden und machten von dieser Möglichkeit auch nur zögernd Gebrauch. Ab 1993 erleichterte ein neues Ausländergesetz die Einbürgerung und führte einen klar definierten Rechtsanspruch auf Einbürgerung ein.

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1.1.2000 wurde die Einbürgerung umfassend neu geregelt. Seitdem haben erwachsene Ausländer bereits nach 8-jährigem legalen Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit – vorausgesetzt, sie verfügen über einen gesicherten Lebensunterhalt, sind straffrei, bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, besitzen ausreichende Deutschkenntnisse und sind (so die Regel, von der es aber viele Ausnahmen gibt) zur Aufgabe ihrer früheren Staatsangehörigkeit bereit. Seit 2008 müssen sie außerdem über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen und in einem Einbürgerungstest einfache Fragen dazu beantworten. Die vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer lässt sich durch besondere Integrationsbemühungen (z.B. Besuch eines Integrationskurses, gute Deutschkenntnisse) um ein bis zwei Jahre abkürzen. Für Ehegatten und Kinder gelten im Prinzip die gleichen Voraussetzungen, doch können sie schon nach kürzerer Aufenthaltsdauer mit eingebürgert werden.

Die Zahl der Einbürgerungen stieg nach der Reform im Jahr 2000 kräftig an. Später flaute das Interesse ab und erreichte 2008 einen vorläufigen Tiefpunkt. Zuletzt zeichnete sich wieder eine steigende Tendenz ab, besonders deutlich im Jahr 2019, als mit 128 900 Einbürgerungen die höchste Zahl seit 2003 registriert wurde. Türken stellten dabei nach wie vor die größte Gruppe, allerdings mit seit Jahren rückläufiger Tendenz. Mit Blick auf den Brexit nahmen hingegen die Einbürgerungen von Britinnen und Briten beträchtlich zu. Insgesamt entschlossen sich 2019 aber nur 2,5 % der seit mehr als zehn Jahren in Deutschland lebenden Ausländer zur Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft.

Ausgabe: 07/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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