Einbürgerungen
Infografik Nr. 035233
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 erleichterte die Einbürgerung von Ausländern in der Bundesrepublik. Die Möglichkeiten wurden aber nur zögerlich angenommen. Erst ab 2019 zeichnete sich eine deutlich steigende Tendenz ab – eine Nachwirkung der starken Flüchtlingszuwanderung von 2015/16. Verfolgen Sie die Entwicklung ab 1993!
In Deutschland lebten 2023 mehr als 11 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Viele von ihnen waren bereits vor langen Jahren oder gar Jahrzehnten ins Land gekommen, andere wurden als Nachkommen von Zuwanderern schon in der Bundesrepublik geboren. Je mehr sich die Zuwanderung auf diese Weise zum Dauerzustand verfestigte, desto dringlicher stellte sich die Frage nach der gesellschaftlichen und rechtlichen Integration dieser Menschen. Das Staatsbürgerschaftsrecht der Bundesrepublik stand einer formalen Eingliederung lange Zeit abweisend gegenüber. Bis Anfang der 1990er Jahre konnten ausländische Staatsbürger nur unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Ermessensweg eingebürgert werden und machten von dieser Möglichkeit auch nur zögernd Gebrauch. Ab 1993 erleichterte ein neues Ausländergesetz die Einbürgerung und führte einen klar definierten Rechtsanspruch auf Einbürgerung ein.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1.1.2000 wurde die Einbürgerung umfassend neu geregelt. Seitdem hatten erwachsene Ausländer bereits nach 8-jährigem legalen Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit – vorausgesetzt, sie verfügten über einen gesicherten Lebensunterhalt, waren straffrei, bekannten sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, besaßen ausreichende Deutschkenntnisse und waren (so die Regel, von der es aber zahlreiche Ausnahmen gab) zur Aufgabe ihrer früheren Staatsangehörigkeit bereit. Seit 2008 mussten sie einen Einbürgerungstest mit Fragen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung und zu den Lebensverhältnissen in Deutschland ablegen. Die vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer ließ sich durch besondere Integrationsbemühungen um bis zu zwei Jahre abkürzen.
Nach der Reform stieg die Zahl der Einbürgerungen noch im Jahr 2000 kräftig an. In den Folgejahren flaute das Interesse daran aber wieder ab und erreichte 2008 einen vorläufigen Tiefpunkt. Ab 2019 zeichnete sich eine deutlich steigende Tendenz ab. 2023 wurde mit 200 100 Einbürgerungen der höchste Stand seit der Reform von 2000 registriert, da nun viele Flüchtlingszuwanderer der Jahre 2015/16 die erforderliche Aufenthaltsdauer aufwiesen. Syrische Staatsangehörige stellten als größte Gruppe mehr als ein Drittel (38 %) der Eingebürgerten. Trotz der Rekordzahl nutzten 2023 allerdings erst 3,6 % der Ausländer, die seit mehr als zehn Jahren in Deutschland lebten, die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Dies zu ändern, ist Ziel der neuen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aus dem Jahr 2024.
Ausgabe: | 08/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |