Umweltsteuern
Infografik Nr. 182121
Die Umwelt- oder Ökosteuern tragen zur Finanzierung des Staatshaushalts bei. Aber von ihnen soll auch eine Lenkungswirkung in Richtung auf umwelt- und klimaverträgliches Verhalten ausgehen. Können sie diesen Anspruch erfüllen? Das ZAHLENBILD liefert Zahlen und Fakten als Grundlage für eine Diskussion.
Steuern dienen in erster Linie zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben. Darüber hinaus können sie aber auch als Lenkungsinstrumente zur Erreichung bestimmter politischer Ziele eingesetzt werden. Dies ist der Fall bei den sogenannten Umwelt- oder Ökosteuern. Zwar leisten auch sie einen nicht unerheblichen Beitrag zu den staatlichen Einnahmen, ihr Zweck besteht aber zumindest teilweise darin, umweltbelastende Prozesse einzudämmen bzw. umweltfreundliches Verhalten zu belohnen.
Am Beispiel der Energiesteuer lässt sich zeigen, wie sich eine Steuer mit ursprünglich wirtschafts- und finanzpolitischem Schwerpunkt zu einer Umweltsteuer entwickelte. Als Mineralölsteuer wurde sie 1930 eingeführt. Ihre Anhebung im Rahmen der ökologischen Steuerreform 1999 -2003 verfolgte dann zugleich umwelt- und beschäftigungspolitische Ziele: Sie sollte zu sparsamerem Energieverbrauch anhalten und zugleich die Belastung durch die Rentenbeiträge senken bzw. stabilisieren. Ab 2006 wurde sie als Energiesteuer weitergeführt und auch auf die Kohle ausgedehnt. Im Emissionshandel wird der Ausstoß von Treibhausgasen durch Abgaben belastet: Auf europäischer Ebene müssen die Betreiber großer Anlagen Emissionszertifikate erwerben, die sie zum Ausstoß bestimmter Mengen an Treibhausgasen berechtigen. Auf nationaler Ebene unterliegen die Lieferanten fossiler Brennstoffe der Abgabenpflicht; die dadurch entstehenden, sukzessive steigenden Kosten wälzen sie auf die Verbraucher ab.
Die Kraftfahrzeugsteuer setzt sich für Fahrzeuge mit Zulassung ab 1. Juli 2009 aus einem Sockelbetrag nach dem Hubraum und einer vom CO2-Wert abhängigen Komponente zusammen. „Saubere“ Fahrzeuge sind also im Vorteil. Finanzpolitische Erwägungen führten 2011 zur Erhebung der Luftverkehrsteuer. Ihr kann aber auch ein umweltpolitischer Zweck zugeschrieben werden, da sie Flugreisen mit einer Abgabe belegt, die mit der Entfernung des Reiseziels steigt. Die Stromsteuer wurde 1999 im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt. Ähnlich wie die Energiesteuer soll sie Anreize zu sparsamem Energieverbrauch schaffen und so zum Klimaschutz beitragen. Sie trifft vor allem private Haushalte und Kleingewerbe, während für die besonders energieintensiven Industrieunternehmen Ausnahmeregelungen gelten.
Durch die bis Mitte 2022 erhobene EEG-Umlage wurden Kosten der Förderung erneuerbarer Energien (wie die Einspeisevergütung für Solar- oder Windstrom) von den Stromnetzbetreibern auf die Endverbraucher umgelegt. Lange wurde sie nicht als öffentliche Abgabe, sondern als privatrechtlicher Bestandteil des Strompreises angesehen. Das Statistische Bundesamt führte sie erst ab 2019 unter den Umweltsteuern auf.
| Ausgabe: | 05/2026 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |