Sondervermögen des Bundes

Sondervermögen des Bundes

Infografik Nr. 194103

Für Aufgaben, die den Rahmen seiner normalen Tätigkeit überschreiten, hat der Bund immer wieder Sondervermögen eingerichtet, die außerhalb des Bundeshaushalts geführt werden - zuletzt das Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität". Weitere Beispiele finden Sie in diesem ZAHLENBILD!

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Für Aufgaben, die über den Rahmen seiner normalen Aktivitäten und Verpflichtungen hinausgingen, richtete der Bund im Lauf der Jahrzehnte eine Reihe von Sondervermögen mit gesetzlich festgelegtem Auftrag und zweckgebundener Finanzierung ein. Dabei handelt es sich laut Bundesfinanzministerium um „abgesonderte Teile des Bundesvermögens, die außerhalb des Bundeshaushalts geführt werden“. Ende 2025 bestanden 27 Sondervermögen des Bundes.

Ein weithin bekanntes Beispiel für ein solches Sondervermögen ist der von 1990 bis 1994 bestehende Fonds Deutsche Einheit, der nach der deutschen Einigung geschaffen wurde, um den Finanzbedarf der neuen Länder zu decken. Auf das Jahr 1948 geht das ERP-Sondervermögen zurück, das aus Mitteln des Marshallplans zunächst den Wiederaufbau und die Wirtschaft unterstützte und heute der Förderung vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen dient. Im Zuge der Bahnreform entstand 1994 das Bundeseisenbahnvermögen, das die dem Staat verbliebenen Aufgaben nach Gründung der Deutsche Bahn AG bündelte (Personalverwaltung für Bahnbeamte, Versorgung). Sondervermögen wurden unter anderem gebildet zur Entlastung bei der künftigen Altersversorgung der Bundesbediensteten, für die Aufbauhilfe nach den Hochwasserkatastrophen von 2013 und 2021, für den Ausbau der Kinder(tages)betreuung, zur Förderung kommunaler Investitionen, für die Absicherung von Risiken bei der Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft und die Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Der Klima- und Transformationsfonds hat die Aufgabe, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu fördern.

Von den Sondervermögen des Bundes werden 22 aus Mitteln des Bundeshaushalts und/oder durch eigene Einnahmen finanziert. Fünf Sondervermögen wurden per Gesetz jedoch mit einer eigenen Kreditermächtigung ausgestattet: ● der in der Finanzkrise 2008 geschaffene Finanzmarktstabilisierungsfonds, ● der Investitions- und Tilgungsfonds zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Arbeitsplätze von 2009, ● der Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus dem Corona-Jahr 2020, ● das 2022 nach dem russischen Angriff auf die Ukraine errichtete Bundeswehr-Sondervermögen und schließlich ● das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (2025), das über 20 Jahre hinweg Investitionen von bis zu 500 Milliarden Euro ermöglichen soll. Der Bundesrechnungshof sieht die Ausgliederung von Aufgaben aus dem Bundeshaushalt in Sondervermögen allerdings äußerst kritisch: Sie trage zur Entkernung des Haushalts bei und gefährde das Budgetrecht des Parlaments. 

Ausgabe: 03/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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