Einkommensteuertarif 2026
Infografik Nr. 181272
Am Einkommensteuertarif ist ablesbar, wie viel die Einkommensbezieher von ihrem Verdienst an den Fiskus abgeben müssen. Der Steuertarif 2026 bringt wieder einige Entlastungen, die der "kalten Progression" entgegenwirken - ablesbar am Kurvenverlauf der Grenzbelastung und der Durchschnittsbelastung in diesem ZAHLENBILD!
In Deutschland erbringt die Einkommensteuer rund ein Drittel der Steuereinnahmen. Als Steuer, die sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen richtet, erfüllt sie neben ihrem rein fiskalischen Zweck auch wichtige verteilungspolitische Aufgaben. Zur Umsetzung dieser Funktionen dient der Steuertarif, der wie folgt ausgestaltet ist:
● Allen Steuerpflichtigen steht jährlich ein Grundfreibetrag zu. Auf Einkommen bis zu dieser Höhe wird keine Einkommensteuer erhoben. Das entspricht dem Gebot des Bundesverfassungsgerichts, das Existenzminimum der Bürgerinnen und Bürger steuerfrei zu stellen. Als Existenzminimum gilt der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf. Alle zwei Jahre legt die Bundesregierung einen Bericht vor, der diesen Mindestbedarf neu bestimmt. Falls erforderlich, wird der steuerliche Grundfreibetrag entsprechend angehoben. 2026 steigt er auf 12348 €.
● Nur derjenige Teil des Einkommens, der über den Grundfreibetrag hinausgeht, unterliegt der Einkommensteuer. Dabei nimmt die Steuerbelastung mit der Höhe des Einkommens zu. Wer mehr verdient, soll einen größeren Teil seines Einkommens zur Finanzierung der Staatsaufgaben beitragen. Wie das Schaubild zeigt, steigt die sogenannte Grenzbelastung zunächst in zwei Etappen geradlinig-progressiv an. In dieser Progressionszone des Steuertarifs werden die Einkommen nach und nach immer stärker belastet.
Jeder Hinzuverdienst wächst in einen höheren Steuersatz hinein. Die Besteuerung beginnt oberhalb des Grundfreibetrags mit dem Eingangssteuersatz von 14% und klettert rasch auf etwa 24%. Ein langgestreckter, nicht mehr ganz so steiler Anstieg schließt sich an. ● Diejenigen Teile des Einkommens, die den Betrag von 69878 € übersteigen, sind in der anschließenden Proportionalzone dann einem gleichbleibenden Steuersatz von 42% unterworfen. ● Für Einkommensteile ab 277826 € gilt unverändert der Spitzensteuersatz von 45%. Diese sogenannte Reichensteuer wurde 2007 eingeführt: allerdings sind Gewinneinkünftemit Hilfe eines Entlastungsbetrags davon ausgenommen. Bei der Festlegung des Einkommensteuertarifs
2026 wurden die Knickpunkte im Tarifverlauf wieder deutlich nach rechts verschoben. Dies mindert den Effekt der inflationsbedingten „kalten Progression“ und bewirkt eine spürbare Entlastung der Steuerzahler. Bezieht man den Steuerbetrag auf das zu versteuernde Gesamteinkommen, ergibt sich die steuerliche Durchschnittsbelastung. Diese beläuft sich 2026 für Ledige bei einem Einkommen von 15000 € auf 2,9%, bei 40000 Euro auf 18,0%, bei 80000 € auf 28,1% und bei 300000 € auf 38,5%.
| Ausgabe: | 02/2026 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |