Einkünfte und Steuerlast
Infografik Nr. 181274
Welche Auswirkungen dieser Mechanismus hat, zeigt eine vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Berechnung für das Jahr 2022. Sie gibt zunächst Auskunft über die Schichtung der Steuerpflichtigen nach der Höhe der Einkünfte. Auf die besser verdienende Hälfte, d.h. die oberen 50 % der Steuerpflichtigen, entfallen danach 83,1 % aller Einkünfte; die untere Hälfte muss sich mit 16,9 % der Einkünfte begnügen. Die oberen 5 % der Steuerpflichtigen, also die Spitzenverdiener, vereinigen allein mehr als ein Viertel (25,7 %) der gesamten Einkünfte auf sich. (Bei diesen Berechnungen zählen zusammenveranlagte Ehepaare jeweils als ein Steuerpflichtiger.) Bei den Einkünften handelt es sich insbesondere um Gewinne aus einem Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, um die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer nach Abzug der Werbungskosten, um Mieteinkünfte, Renten sowie um Kapitaleinkünfte, soweit auf sie nicht die Abgeltungsteuer angewandt wird. Aus der Summe der Einkünfte ergibt sich nach Berücksichtigung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Kinderfreibeträgen das zu versteuernde Einkommen, auf dessen Grundlage schließlich die Einkommensteuer festgesetzt wird.
Da der Fiskus bei der Einkommensteuer umso kräftiger zulangt, je höher das Einkommen ist, werden die Besserverdienenden entsprechend stärker belastet, die Geringverdiener dagegen entlastet. So tragen die unteren 50 % der Steuerpflichtigen zusammen lediglich 6,1% der gesamten Einkommensteuerlast, die oberen 50 % dagegen 93,9. Die 5% an der Spitze bringen allein 42,8% der Einkommensteuer auf – wesentlich mehr als ihrem Anteil an den Einkünften entspräche. Dieser steuerliche Umverteilungseffekt hat zur Folge, dass sich die Aufteilung der verfügbaren Einkommen – nach Abzug der Einkommensteuer – zugunsten der unteren Einkommensklassen verschiebt.
Ausgabe: | 01/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |