Bundeshaushalt 2024
Infografik Nr. 194133
Der Bundeshaushalt 2024 brauchte zwei Anläufe. Nachdem das Verfassungsgericht die Umwidmung von nicht verbrauchten Corona-Hilfsgeldern für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Haushaltsentwurf neu aufgestellt werden. Obwohl ursprünglich eingeplante Milliarden fehlten, soll nach vier Jahren aber wieder die Schuldenbremse wirken. Der Haushaltsplan für 2024 im Überblick!
Nach der ersten Regierungshalbzeit, in der die Bewältigung außerordentlicher Krisensituationen – von den Nachwirkungen der Corona-Pandemie über den Ukrainekrieg bis zur Energiekrise – im Vordergrund gestanden hatte, setzte die Ampelkoalition mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 auf die Rückkehr zur Normalität. Die krisenbedingte Ausweitung des Haushalts in den Vorjahren sollte durch eine neue Sparsamkeit abgelöst und die Schuldenbremse sicher eingehalten werden. In den Jahren 2020 bis 2022 war die Begrenzung der Nettokreditaufnahme durch die Schuldenbremse wegen der herrschenden Notlage ausgesetzt worden. Anfang September 2023 brachte Finanzminister Lindner den Etatentwurf für 2024 in den Bundestag ein. Er sah Ausgaben von rund 446 Mrd € und eine Neuverschuldung von 16,6 Mrd € vor.
Im Dezember sollte der Bundestag über den Haushalt abstimmen. Aber so weit kam es nicht, denn am 15.11.2023 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über den von CDU und CSU angefochtenen zweiten Nachtragshaushalt 2021. Darin erklärte es die nachträgliche Umschichtung von nicht benötigten Corona-Hilfsgeldern auf den späteren Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig. Dem außerhalb des Haushalts eingerichteten Fonds fehlten dadurch bereits verplante 60 Mrd €, die nun entweder anders finanziert oder ganz eingespart werden mussten. Es folgten turbulente Wochen, in denen ein Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen und der Haushaltsentwurf für 2024 neu aufgestellt werden musste.
Erst Anfang Februar 2024 konnte der Bundestag den Etat für das laufende Jahr beschließen. Er plant Ausgaben in Höhe von 476,8 Mrd € ein und stützt sich in erster Linie auf Steuer- und Münzeinnahmen von 377,8 Mrd € sowie Verwaltungs- und sonstige Einnahmen von 49,8 Mrd €. Weitere 10,2 Mrd € kommen aus den Rücklagen, die 2023 nicht ausgeschöpft wurden. So bleibt ein Defizit von 39,0 Mrd €, das durch Neuverschuldung gedeckt werden muss. Mit einer Nettokreditaufnahme in diesem Umfang hält der Etat nach vier Jahren erstmals wieder die Verschuldungsgrenze der Schuldenbremse ein, nachdem auch für 2023 noch eine Notlage als Grund für deren Überschreitung angenommen wurde. Der größte Ausgabenblock im Haushalt 2024 entfällt wie stets auf den Bereich der Sozial-, Familien- und Arbeitsmarktpolitik. An zweiter Stelle stehen die Ausgaben für die Verteidigung. Kürzungen gab es u.a. bei den Gesundheitsausgaben und der Entwicklungszusammenarbeit. Trotz des Zwangs zu Einsparungen sollen die investiven Ausgaben des Bundes deutlich steigen. Von den dafür vorgesehenen 70,5 Mrd € fließen 12 Mrd € in den Aufbau eines Fonds für eine künftige kapitalgestützte Rente.
Ausgabe: | 04/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |