Die Künstlersozialversicherung
Infografik Nr. 149851
Viele selbstständig tätige Künstler und Publizisten ziehen nur einen mageren finanziellen Ertrag aus ihrer Arbeit; zu einer Absicherung der sozialen Risiken ganz aus eigener Kraft wären sie daher kaum in der Lage. Deshalb wurden die selbstständigen Künstler und Publizisten 1983 durch das Künstlersozialversicherungsgesetz als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung‚ später auch der sozialen Pflegeversicherung‚ einbezogen.