Elterngeld - Elternzeit

Infografik Nr. 141214
Elterngeld – Elternzeit
Arbeit und Familie miteinander in Einklang zu bringen, ist nicht einfach. Viele Paare entscheiden sich im Zweifel eher fürs Geldverdienen als fürs Kinder ...
Elterngeld – Elternzeit
Arbeit und Familie miteinander in Einklang zu bringen, ist nicht einfach. Viele Paare entscheiden sich im Zweifel eher fürs Geldverdienen als fürs Kinderkriegen. Um dies zu ändern, wurde seit 1986 Erziehungsgeld gewährt – eine finanzielle Hilfe für Eltern, die ihr Baby in der ersten Zeit selbst betreuen wollten und so lange auf eine (volle) Erwerbstätigkeit verzichteten. An seine Stelle trat ab 2008 das Elterngeld, von dem sich der Gesetzgeber größere familienpolitische Wirkung versprach. Auch das Elterngeld soll Mütter und Väter absichern, die sich um ihr Neugeborenes kümmern wollen und dafür ihre Arbeitszeit auf höchstens 30 Wochenstunden reduzieren. Waren sie zuvor erwerbstätig, bietet es ihnen einen Einkommensersatz, der etwa zwei Drittel des wegfallenden Nettoeinkommens ausmacht.
Zum 1.1.2011 wurde das Elterngeld teilweise neu geregelt. Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Die Eltern können diese Zeit unter sich aufteilen, wenn dabei mindestens zwei, höchstens zwölf Monate auf jeden Elternteil entfallen. Auf Antrag lässt sich der Bezug des Elterngelds bei halbierten monatlichen Beträgen auch auf die doppelte Dauer, d.h. bis zu 28 Monate, ausdehnen. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, richtet sich nach dem letzten Einkommen des Elternteils, der die Kinderbetreuung übernimmt. Bei einem früheren Nettoeinkommen von 1 240 € und mehr beläuft es sich auf 65 % dieses Betrags, höchstens jedoch auf 1 800 € monatlich. Lag das entfallende Einkommen zwischen 1 000 und 1 200 €, wird es zu 67 % ersetzt. Bei niedrigeren Einkommen steigt die Ersatzrate des Elterngelds schrittweise auf bis zu 100 %. Den Mindestbetrag von 300 Euro im Monat erhalten auch Eltern, die vorher nicht arbeiten gingen; diese aber nur für zwölf Monate. Sind mehrere kleine Kinder vorhanden, kommt ein Geschwisterbonus von 10 %, mindestens aber 75 €, hinzu. Bei Empfängern von ALG II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld allerdings in vollem Umfang als Einkommen angerechnet (und entfällt daher faktisch), es sei denn, sie waren bis zur Geburt des Kindes noch erwerbstätig. Eltern, die der „Reichensteuer“ unterliegen, erhalten kein Elterngeld.
Damit sich die Eltern um ihr Kind kümmern können, haben sie als Arbeitnehmer/innen weiterhin die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. Sie können sich dazu einzeln, bis zu zweimal abwechselnd oder auch gemeinsam beurlauben lassen. Die Elternzeit endet spätestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 12 Monate der Elternzeit auch auf später – z.B. das erste Schuljahr des Kindes – verlegt werden. Während der Elternzeit dürfen die Eltern einer Beschäftigung mit bis zu 30 Wochenstunden nachgehen.
Ausgabe: | 12/2010 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |