Der Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds

Infografik Nr. 146142

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland wurde 2009 grundlegend neu geregelt. Legte vorher jede Krankenkasse ihren eigenen Beitragssatz fest, so gilt seitdem ein einheitlicher Beitragssatz. Die auf dieser Grundlage von den Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern erhobenen einkommensabhängigen Versicherungsbeiträge fließen in den damals neu geschaffenen Gesundheitsfonds, der die Gelder sammelt und verwaltet.

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Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland wurde 2009 grundlegend neu geregelt. Legte vorher jede Krankenkasse ihren eigenen Beitragssatz fest, so gilt seitdem ein einheitlicher Beitragssatz. Die auf dieser Grundlage von den Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern erhobenen einkommensabhängigen Versicherungsbeiträge fließen in den damals neu geschaffenen Gesundheitsfonds, der die Gelder sammelt und verwaltet. Zusätzliche Mittel erhält der Fonds vor allem durch Zuschüsse des Bundes. Mit ihnen werden die Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben (wie die Mitversicherung von Angehörigen oder die beitragsfreie Versicherung von Frauen im Mutterschutz) abgegolten. Aus den gesammelten Geldern leistet der Gesundheitsfonds wiederum Zahlungen an die einzelnen Krankenkassen. Jede Kasse erhält zur Deckung ihrer Ausgaben eine Grundpauschale für jeden Versicherten. Ergänzende Zu- oder Abschläge berücksichtigen den nach Alter, Geschlecht und Krankheitsbelastung der Versicherten unterschiedlichen Bedarf der einzelnen Kassen und sorgen so für einen Risikoausgleich. Krankenkassen mit überdurchschnittlich vielen älteren und chronisch kranken Mitgliedern erhalten dadurch mehr Geld als Kassen, in denen viele jüngere Leute versichert sind. Reichen die zugewiesenen Mittel nicht aus, müssen die betreffenden Kassen Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen.

2015 wurde dieses Finanzierungssystem teilweise neu geregelt. Der allgemeine Beitragssatz wurde auf 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens der Versicherten gesenkt und in dieser Höhe gesetzlich festgeschrieben. Für den darüber hinausgehenden Finanzbedarf konnten die Kassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Während sich die Arbeitgeber am allgemeinen Beitragssatz zur Hälfte beteiligten, waren die Zusatzbeiträge seit 2005 allein durch die Versicherten aufzubringen. 2015 erfolgte jedoch die Rückkehr zur traditionellen Lastenteilung: Jetzt tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder je die Hälfte des gesamten Krankenkassenbeitrags, d.h. des allgemeinen Beitrags und des von Kasse zu Kasse unterschiedlichen Zusatzbeitrags.

Die Zuweisung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds ist weiterhin mit einem Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen verbunden. Bei der Zuteilung der Einnahmen aus den Zusatzbeiträgen werden die beteiligten Kassen so gestellt, als hätten ihre Versicherten das gleiche Durchschnittseinkommen. Dieser Einkommensausgleich soll verhindern, dass einzelne Kassen im Wettbewerb nur deshalb besser dastehen, weil sie die besser verdienenden Mitglieder haben.

Ausgabe: 06/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder