Träger der Deutschen Rentenversicherung

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Infografik Nr. 148162

Träger der Deutschen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland erhielt 2005 eine neue Organisationsstruktur. Ihre traditionelle Gliederung hatte sich ...

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Träger der Deutschen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland erhielt 2005 eine neue Organisationsstruktur. Ihre traditionelle Gliederung hatte sich mit den Jahren als zunehmend problematisch erwiesen. So warf die Trennung zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung verwaltungs- und finanztechnisch immer größere Schwierigkeiten auf und war den Realitäten der Arbeitswelt längst nicht mehr angemessen. Während die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte einen wachsenden Bestand an Versicherten zu betreuen hatte, verloren die für die Rentenversicherung der Arbeiter zuständigen Landesversicherungsanstalten mehr und mehr an Gewicht. Auch die Knappschaftliche Rentenversicherung war zunehmend von Auszehrung bedroht.

Ziel der Organisationsreform war es, die Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Rentenverwaltung zu verbessern und die Aufgabenverteilung zwischen ihren Trägern zu stabilisieren. Durch die Neuregelung wurde eine einheitliche Organisation geschaffen: die Deutsche Rentenversicherung, deren Aufgaben von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen werden. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund (die frühere BfA) und die aus drei kleineren Rentenkassen hervorgegangene Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Als Regionalträger sind die früheren Landesversicherungsanstalten tätig. Zwischen diesen Trägern werden die Versichertenkonten in einem Übergangszeitraum von 15 Jahren nach einem festen prozentualen Schlüssel aufgeteilt (DRV Bund: 40 %; Regionalträger: 55 %; DRV K-B-S: 5 %, einschließlich ihrer angestammten Versichertenklientel). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist als Spitzenorganisation zugleich für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und die gemeinsamen Angelegenheiten aller Rentenversicherungsträger zuständig.

Sind die Regionalträger durch die Neuaufteilung der Versicherten auch langfristig in ihrem Bestand gesichert, so ging die Forderung nach einer effektiveren, kostensparenden Verwaltung doch nicht an ihnen vorüber. Im Gefolge der Rentenversicherungsreform wurden des halb mehrere regionale Zusammenschlüsse vollzogen. Aus solchen Fusionen gingen 2005 die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Nord, die DRV Mitteldeutschland und die DRV Hannover-Braunschweig hervor. Es folgten die DRV Berlin-Brandenburg (2006) und zwei Zusammenschlüsse in Bayern (2007 und 2009).

Neuversicherte Arbeitnehmer werden durch die Datenstelle der Rentenversicherung einem Rentenversicherungsträger zugewiesen. Für die Zuordnung zu einem Regionalträger ist der Wohnort maßgeblich.

Ausgabe: 07/2010
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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