Vorzeitige Rente - mit Abschlägen

Vorzeitige Rente - mit Abschlägen

Infografik Nr. 149454

Vorzeitig in Rente – manch einer träumt davon. Welche Bedingungen für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand gelten, zeigt dieses ZAHLENBILD. Direkt herunterladen!

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Im früheren Bundesgebiet räumte die Rentenpolitik den Sozialversicherten verschiedene Optionen ein, schon vor Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Die Frühverrentung sollte nicht nur die Lage der Arbeitsinvaliden erleichtern, sondern auch den Arbeitsmarkt entlasten, indem z.B. langjährig Versicherte und Arbeitslose einige Jahre früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden konnten, um für die nachrückenden Jahrgänge Platz zu machen. Diese Möglichkeiten wurden in großem Maßstab genutzt; die erhofften arbeitsmarktpolitischen Wirkungen blieben jedoch aus. Dafür geriet das Rentenversicherungssystem unter Druck, denn die Frühverrentung verlängerte zusätzlich zur steigenden Lebenserwartung die Rentenbezugsdauer und verursachte damit höhere Ausgaben, die der Versichertengemeinschaft wiederum höhere Beiträge abverlangten.

Die Rentenreformen ab 1992 traten dieser Entwicklung entgegen, indem sie die Möglichkeiten der Frühverrentung einschränkten, die Altersgrenzen anhoben und Abschläge auf die vorzeitig begonnenen Renten einführten. Seit 2005 gelten diese Abschläge allgemein: für jeden Monat zwischen dem vorzeitigen Rentenbeginn und der normalen Altersgrenze wird die Rente um 0,3 % gekürzt. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann der Renteneintritt gegenüber der für diese Rentenart geltenden Altersgrenze um drei Jahre auf zurzeit rund 61 Jahre vorgezogen werden; der Abschlag beträgt dann 10,8 %. Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht einen Rentenbeginn mit 63 Jahren; je nach dem Abstand zur regulären Altersgrenze (die derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird) kann der Abschlag bis zu 14,4 % betragen. Die Abschläge sind als Ausgleich dafür gedacht, dass Frührentner ihre Rente im Durchschnitt länger beziehen als diejenigen, die erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Sie gelten deshalb für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Eine Ausnahme gibt es nur bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mit mindestens 45 Jahren Versicherungszeit): Wer sie beansprucht, geht zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente.

Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung war von den im Jahr 2020 neu gezahlten Altersrenten bundesweit fast jede vierte (23%) von Abschlägen betroffen. Der durchschnittliche Abschlagssatz belief sich auf 8 %. Im Schnitt wurden die Renten dadurch um 103 Euro im Monat gekürzt. Wer Kürzungen beim Renteneintritt vermeiden will, kann nach dem Flexirentengesetz seit 2017 vorab Ausgleichsbeträge in die Rentenkasse einzahlen.

Ausgabe: 12/2021
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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