Kaufkraft der Renten

Kaufkraft der Renten

Infografik Nr. 149455

Jährliche Rentenanpassungen sorgen dafür, dass die Altersbezüge mit der Entwicklung der Löhne annähernd Schritt halten. Aber steigende Sozialbeiträge und die Inflation fressen den nominalen Anstieg der Renten oft wieder auf. Zwischen 2011 und 2024 waren allein fünf Jahre zu verzeichnen, in denen die Kaufkraft der Renten schrumpfte.

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Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung der Löhne der Beschäftigten angepasst. Das bedeutet jedoch nicht, dass die prozentualen Lohnzuwächse der aktiven Arbeitnehmer in vollem Umfang auf die Renten übertragen werden. Um eine Überforderung der Rentenkassen (und letztlich der Beitragszahler) zu vermeiden, beschloss der Gesetzgeber im Rahmen der Rentenreform 2004/2005 verschiedene Maßnahmen, die den Anstieg der Renten abbremsten.

Bei der Rentenanpassung sorgte ein Nachhaltigkeitsfaktor seitdem dafür, dass die Renten langsamer stiegen, wenn die Zahl der Rentner stärker zunahm als die der Erwerbstätigen. Die Anwendung dieser Dämpfungsmaßnahme hätte in wirtschaftlich schwächeren Jahren mehrfach sogar zur Kürzung der Renten geführt (z.B. 2005, 2006, 2010), doch wurde dies durch eine Schutzklausel verhindert. Die unterbliebenen Kürzungen mussten allerdings in Jahren mit einer Rentensteigerung schrittweise nachgeholt werden. Der Nachhaltigkeitsfaktor war zudem so angelegt, dass das Rentenniveau – grob gesagt das Verhältnis der Renten zum aktuellen Durchschnittsverdienst – sich allmählich verringerte. Auf den Betrag, den die Rentner ausgezahlt bekommen, wirkt sich außer der Lohnentwicklung und den rentendämpfenden Faktoren auch die Belastung durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus. So erhöhte sich der von der Rente einbehaltene Beitragssatz (Beitrag zur Pflegeversicherung + halber Krankenkassenbeitrag) von 9,40 % (2010) auf 11,55 % (2024) – Abweichungen davon je nach Krankenkasse sind möglich.

Die nach Abzug der Sozialabgaben verbleibende verfügbare Standardrente – die Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren – entwickelte sich nach der Jahrtausendwende zunächst nur schwach. Zwischen 2000 und 2013 (jeweils in der zweiten Jahreshälfte) kletterte sie nur von 1 033 € auf 1 136 €. Erst die Jahre der Konjunkturerholung und der wachsenden Beschäftigung ab 2014 ließen die Renten rascher steigen. Die Corona-Krise des Jahres 2020 hatte für Westdeutschland 2021 allerdings eine Nullrunde bei der Rentenanpassung zur Folge.

Zum 1.7.2024 klettert die verfügbare Standardrente auf fast 1 565 € im Monat – gegenüber 2010 ein Zuwachs um 42 %. Berücksichtigt man den Anstieg der Verbraucherpreise, liegt die Kaufkraft der Standardrente 2024 aber nur um magere 4 % höher als 2010. Vor allem in den Jahren 2021 bis 2023 mussten die Rentenbezieher deutliche Kaufkrafteinbußen hinnehmen.

Ausgabe: 05/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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