Kaufkraft der Renten

Kaufkraft der Renten

Infografik Nr. 149455

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung der Löhne der Beschäftigten angepasst. Um eine Überforderung der Rentenkassen (und letztlich der Beitragszahler) zu vermeiden, beschloss der Gesetzgeber im Rahmen der Rentenreform 2004/2005 verschiedene Maßnahmen, die den Anstieg der Renten abbremsten.

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Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung der Löhne der Beschäftigten angepasst. Das bedeutet jedoch nicht, dass die prozentualen Lohnzuwächse der aktiven Arbeitnehmer stets voll auf die Renten übertragen werden. Um eine Überforderung der Rentenkassen (und letztlich der Beitragszahler) zu vermeiden, beschloss der Gesetzgeber im Rahmen der Rentenreform 2004/2005 verschiedene Maßnahmen, die den Anstieg der Renten abbremsten.

Dazu gehörten die Berücksichtigung eines Altersvorsorgeanteils und eines Nachhaltigkeitsfaktors bei der Rentenanpassung. Der Nachhaltigkeitsfaktor sorgt dafür, dass die Renten langsamer steigen, wenn die Zahl der Rentner stärker zunimmt als die der Erwerbstätigen. Die Anwendung dieser Dämpfungsmaßnahmen hätte in wirtschaftlich schwächeren Jahren mehrfach sogar zur Kürzung der Renten geführt (2005, 2006, 2010), doch wurde dies durch eine Schutzklausel verhindert. Die unterbliebenen Kürzungen müssen allerdings in Jahren mit einer positiven Rentenanpassung schrittweise nachgeholt werden (so in Westdeutschland 2011-2013).

Auf den Betrag, den die Rentner ausgezahlt bekommen, wirkt sich außer der Lohnentwicklung und den rentendämpfenden Faktoren auch noch die Belastung durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus. Dies erklärt die lange Jahre nur schwache Entwicklung der Renten, wie sie sich am Beispiel der sogenannten Standardrente – der Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren – ablesen lässt. Im zweiten Halbjahr 2001 bezifferte sich die verfügbare Standardrente (West) im Durchschnitt auf 1 052 € im Monat (netto vor Steuern, d. h. nach Abzug des Eigenbeitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung); 2013 lag sie bei 1 136 €. Erst die Jahre der Konjunkturerholung und der steigenden Beschäftigung ab 2014 ließen die Renten rascher steigen (zur Jahresmitte 2019 auf etwa 1 326 €).

Berücksichtigt man den Anstieg der Verbraucherpreise, konnten sich die Rentner in vielen Jahren nicht mehr, sondern weniger als vorher von ihrer Rente leisten. Ausgehend vom Jahr 2001 büßte die Standardrente bis 2013 fast 11 % ihrer Kaufkraft ein. Ihr Realwert schrumpfte von 1 052 auf nur noch 940 € – ein Resultat, zu dem die schwache Lohnentwicklung, der schleichende Preisanstieg und die politisch gewollte Absenkung des Rentenniveaus jeweils ihren Teil beitrugen. Ab 2014 verzeichneten die Rentner wieder ansehnliche Kaufkraftgewinne. Dennoch bleibt die verfügbare Rente 2019 unter Berücksichtigung der Inflation noch immer hinter dem Stand von 2001 zurück.

Ausgabe: 05/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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