Mit welcher Rente in den Ruhestand?

Mit welcher Rente in den Ruhestand?

Infografik Nr. 149430

Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit steht wieder einmal im Zentrum der öffentlichen Diskussion. Soll die Rentenaltersschwelle weiter angehoben werden? Oder soll jeder selbst entscheiden, ob er länger arbeiten will? Welche Wahl die Menschen derzeit treffen, wenn sie in den Ruhestand gehen, sehen Sie hier!

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Für den Übergang aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand hält das Rentenrecht mehrere Optionen bereit, die im Einzelfall einen gewissen Spielraum bei der Wahl der „passenden“ Rente lassen. Welche Rentenart jeweils in Frage kommt und wann der Rentenbeginn erfolgen kann, hängt vom Versicherungsverlauf (vor allem von den zurückgelegten Versicherungszeiten), vom augenblicklichen Sicherungsbedarf und von den persönlichen Präferenzen der Versicherten (früher oder später in Rente) ab.

Über mehrere Jahrzehnte wurden zunehmend Möglichkeiten für einen vorgezogenen Rentenbeginn genutzt, während die reguläre Altersgrenze von 65 Jahren stark an Bedeutung verlor. Auch um den Arbeitsmarkt zu entlasten, begünstigten die rentenrechtlichen Regelungen das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Auf Dauer ließ sich das aber nicht aufrechterhalten. Seit den 1990er Jahren wurden die Altersgrenzen für die meisten Rentenarten deshalb stufenweise angehoben. Rentenarten mit besonders frühem Beginn (Renten wegen Arbeitslosigkeit, Rente für Frauen) wurden für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1952 gestrichen. Zwar bleibt die vorzeitige Inanspruchnahme einiger Renten unter bestimmten Vorbedingungen weiterhin möglich, doch muss sie mit spürbaren Abschlägen auf die monatliche Rente erkauft werden. So entsteht ein finanzieller Anreiz, den Rentenbeginn aufzuschieben. Wer über die reguläre Altersgrenze hinaus arbeitet und Beiträge zahlt, kann dagegen mit deutlichen Zuschlägen rechnen.

An den Rentenzugängen des Jahres 2021 lassen sich die Auswirkungen dieser Reformen ablesen. Von den männlichen Rentenbeziehern entschieden sich 40 % für die Regelaltersrente; im Jahr 2000 waren es lediglich 25 %. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, die 2000 noch von 43 % der Neurentner gewählt wurde, war nicht mehr verfügbar. Viele Rentner (knapp 37 %) nutzten aber die Möglichkeit, mit der Rente für besonders langjährig Versicherte (bei einer Versicherungszeit ab 45 Jahren) schon vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen – und zwar ohne Kürzung der Rente durch Abschläge.

Bei den weiblichen Erstrentnerinnen stand die Regelaltersrente mit einem Anteil von fast 44 % im Vordergrund. Für diese Rentenart genügt schon eine fünfjährige Versicherungszeit, die auch durch die Anrechnung von Versicherungsjahren nach der Geburt von Kindern erreicht werden kann. Frauen mit längeren Versicherungszeiten wählten entweder die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (27 %) oder die schon ab 63 Jahren, dann aber mit Abschlägen, gewährte Rente für langjährig Versicherte (24 %).

Ausgabe: 01/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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