Altersversorgung im öffentlichen Dienst

Infografik Nr. 149810
Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen im System der Beamtenversorgung die finanziellen Belastungen. Die Zahl der Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes nimmt stetig zu und erreicht voraussichtlich erst zwischen 2030 und 2040 ihren Höhepunkt. Was sind die Gründe für diese Entwicklung? Und was wurde getan, um die finanziellen Lasten in Grenzen zu halten?
Wie bei den Renten ist auch bei der Altersversorgung der Beamten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mit wachsenden finanziellen Belastungen zu rechnen. Für die Beamten des öffentlichen Dienstes besteht ein eigenständiges, nach besonderen Regeln funktionierendes Alterssicherungssystem. Es beruht auf der Pflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten im Rahmen des auf Lebenszeit angelegten Dienstund Treueverhältnisses eine amtsangemessene Lebenshaltung zu ermöglichen. Aufgabe der Beamtenversorgung ist es, den Beamten auch im Ruhestand einen entsprechenden Lebensunterhalt zu gewähren. Beamte, Richter und Berufssoldaten beziehen ein Ruhegehalt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit, im Rahmen einer Vorruhestandsregelung oder nach Erreichen einer Altersgrenze aus dem aktiven Dienst ausscheiden; die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen erhalten Witwen-, Witwer- oder Waisengeld.
Anfang 2024 versorgten die öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssysteme von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen Dienstherren rund 1,79 Mio Menschen, darunter auch die Ruheständler der ehemaligen Staatsunternehmen Bahn und Post. Allein 1,41 Mio bezogen ein Ruhegehalt nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz oder einer vergleichbaren Regelung. Als Hinterbliebene waren 380000 Witwen, Witwer und Waisen zu versorgen. Auf besonderer gesetzlicher Grundlage (G 131) erbrachte der Bund auch immer noch Versorgungsleistungen für nach dem Krieg nicht übernommene Beamte und Soldaten des Deutschen Reichs und deren Hinterbliebene.
Seit Beginn der 1990er Jahre steigt die Zahl der Pensionäre kontinuierlich an. Hauptursache dieser Entwicklung ist die Personalausweitung der 1960er und 1970er Jahre (vor allem an Schulen und Hochschulen). Neben anderen Faktoren führt aber auch die verlängerte Lebenserwartung dazu, dass künftig noch mehr Ruheständler zu versorgen sind. Erst zwischen 2030 und 2040 erreicht die Zahl der Versorgungsempfänger voraussichtlich ihren Höhepunkt. 2023 brachten die öffentlichen Haushalte 54,8 Mrd € für Versorgungsbezüge auf. Zur Begrenzung der künftigen Pensionslasten wurde das Versorgungsniveau durch mehrere Reformschritte seit Anfang der 1990er Jahre deutlich gesenkt. Sie hatten u.a. zur Folge, dass der Anteil der Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit stark zurückging und das durchschnittliche Pensionsalter deutlich stieg. 1999 wurde mit dem Aufbau von Versorgungsrücklagen begonnen, die in den Jahren der höchsten Belastung wieder aufgelöst werden sollen. Der Bund und einige Länder richteten Pensionsfonds für neu eingestellte Beamte ein. Auch das dient der Vorsorge für künftige Pensionsverpflichtungen.
Ausgabe: | 06/2025 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |