Leistungen an Asylbewerber

Leistungen an Asylbewerber

Infografik Nr. 174078

Leistungen an Asylbewerber

Wer in Deutschland Asyl beantragt und über keine eigenen Mittel verfügt, hat Anspruch auf Leistungen für Asylbewerber. Wie das Bundesverfassungsgeri ...

Welchen Download brauchen Sie?

Leistungen an Asylbewerber Wer in Deutschland Asyl beantragt und über keine eigenen Mittel... mehr
Mehr Details zu "Leistungen an Asylbewerber"

Leistungen an Asylbewerber

Wer in Deutschland Asyl beantragt und über keine eigenen Mittel verfügt, hat Anspruch auf Leistungen für Asylbewerber. Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Juli 2012 bekräftigte, müssen diese Leistungen ausreichen, um den Empfängern ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Die Grundrechtsgarantie aus Art.1 Abs.1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip in Art. 20 Abs.1 GG gelte auch für Asylbewerber. Auf Grund dieses Urteils wurden die Asylbewerberleistungen annähernd auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben. Der Gesetzgeber hat die Form, in der sie gewährt werden, aber bewusst so ausgestaltet, dass möglichst kein Anreiz für weitere Zuwanderung geschaffen wird.

Die Höhe der Leistungen regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Grundleistungen decken zunächst den • notwendigen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege, Unterkunft, Heizung und Hausrat. Das entspricht dem physischen Existenzminimum. Während der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung werden sie als Sachleistungen (z. B. Lebensmittelpakete, Kleidergutscheine) erbracht, außerhalb einer solchen Einrichtung wird der Bedarf für Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege vorrangig als Geldbetrag ausgezahlt. Dieser Betrag reicht 2016 von 219 € pro Monat für alleinstehende Erwachsene bis 135 € für Kleinkinder. Leistungen für Unterkunft, Heizung und Hausrat kommen gesondert hinzu. Zusätzlich erhalten Asylbewerber Leistungen für den • notwendigen persönlichen Bedarf. Er umfasst alltägliche Ausgaben, z. B. für Telefon, Verkehrsmittel oder die allgemeine Freizeitgestaltung. Diese Leistungen reichen von monatlich 145 € (alleinstehende Erwachsene) bis 85 € (Kleinkinder). Bei Unterbringung in einer Wohnung werden sie als Geldbetrag ausgezahlt, in Aufnahmeeinrichtungen sind sie seit 2015 möglichst als Sachleistung zu erbringen. Ist das verwaltungstechnisch nicht möglich, können auch Wertgutscheine vergeben werden. Weitere Leistungen sind u. a. vorgesehen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten oder als Hilfen zur Bildung und Teilhabe für junge Menschen.

Ende 2014 bezogen in Deutschland rund 363 000 Menschen Leistungen für Asylbewerber. Im selben Jahr lagen die staatlichen Ausgaben für Asylbewerberleistungen bei insgesamt rund 2,4 Mrd €, darunter 1,6 Mrd € für Grundleistungen und knapp 0,4 Mrd € für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Die Ausgaben kletterten damit zum fünften Mal in Folge (gegenüber 2013 um fast 60 %), waren aber immer noch niedriger als nach den Balkankriegen Mitte der 1990er Jahre. Der 2015 dramatisch verstärkte Zustrom von Asylbewerbern lässt jedoch einen weiteren kräftigen Anstieg der Ausgaben erwarten.

Ausgabe: 11/2015
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen