Leistungen an Asylbewerber
Infografik Nr. 174078
Wer in Deutschland Asyl beantragt und über keine eigenen Mittel verfügt, hat Anspruch auf Leistungen, die das Existenzminimum abdecken. Die Beträge richten sich nach dem Alter und der familiären Situation der Betroffenen. Dabei wird nach sechs Bedarfsstufen unterschieden. Um welche Leistungen es sich handelt, zeigt dieses ZAHLENBILD!
Wer in Deutschland Asyl beantragt und über keine eigenen Mittel verfügt, hat Anspruch auf Leistungen für Asylbewerber. Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Juli 2012 bekräftigte, müssen diese Leistungen ausreichen, um den Empfängern ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Die Grundrechtsgarantie aus Art.1 Abs.1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip in Art. 20 Abs.1GG gelte auch für Asylbewerber. Auf Grund dieses Urteils wurden die Asylbewerberleistungen annähernd auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben. Um keinen Anreiz für weitere Zuwanderung zu schaffen, legte der Gesetzgeber fest, dass diese Leistungen ganz oder teilweise als Sachleistungen, in Form von Wertgutscheinen, durch Direktzahlung an Vermieter usw. erfolgen sollten. Im April 2024 beschloss der Bundestag bundeseinheitliche Regelungen für eine Bezahlkarte, die den Leistungsempfängern anstelle von Bargeld ausgehändigt werden kann. Dies soll verhindern, dass Geldleistungen zweckentfremdet werden (z.B. für Zahlungen an Schleuser oder für Überweisungen an Angehörige).
Die Höhe der Leistungen regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Grundleistungen decken zunächst den ● notwendigen Bedarf für Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege. Dabei werden sechs Bedarfsstufen unterschieden. Die monatlichen Leistungsbeträge reichen von 256 € für alleinstehende Erwachsene oder Alleinerziehende bis zu 180 € für Kinder unter 6 Jahren. Der höchste Betrag (269 €) ist für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren vorgesehen. Leistungen für Unterkunft, Heizung und Hausrat kommen hinzu. Das entspricht dem physischen Existenzminimum. Darüber hinaus erhalten Asylbewerber ● Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf, d.h. für ihr soziales Existenzminimum. Dazu zählen z.B. Ausgaben für Telefon, Verkehrsmittel oder Freizeit. Diese Leistungen bewegen sich zwischen 204 € für Alleinstehende oder Alleinerziehende und 132 € für Kinder unter 6 Jahren. Weitere Leistungen sind unter anderem vorgesehen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, als Hilfen zur Bildung und Teilhabe für junge Menschen oder als Aufwandsentschädigung bei gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten. Die Summe der Nettoausgaben für Asylbewerberleistungen belief sich 2022 auf 6,2 Mrd €. Der bislang höchste Betrag (9,2 Mrd €) wurde 2016 aufgewandt.
Wer als asylberechtigt anerkannt ist, unterliegt nicht mehr dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gleiches gilt für subsidiär Schutzberechtigte und sogenannte Kontingentflüchtlinge. Für sie kommen je nach den Voraussetzungen Hilfen zur Eingliederung in Arbeit, Bürgergeld oder Sozialhilfe in Frage.
Ausgabe: | 05/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |