Die Pflegeversicherung - Neuregelung 2017

Die Pflegeversicherung - Neuregelung 2017

Infografik Nr. 179001

Die Pflegeversicherung – Neuregelung ab 2017

Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland 1995 als Pflichtversicherung eingeführt. Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versicher ...

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Die Pflegeversicherung – Neuregelung ab 2017

Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland 1995 als Pflichtversicherung eingeführt. Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, gehört automatisch auch der sozialen Pflegeversicherung an; Mitglieder einer privaten Krankenkasse müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Pflegeversicherung bietet Hilfe für den Fall, dass die versicherte Person einmal pflegebedürftig wird. Dies geschieht vorwiegend durch Unterstützung von pflegenden Familienangehörigen und durch (Mit-)Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes oder der stationären Betreuung in einem Pflegeheim. Entscheidendes Kriterium für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit waren bisher die körperlichen Einschränkungen, die einen Menschen in unterschiedlichem Grad daran hinderten, seine alltäglichen Verrichtungen (Waschen, Toilettengang, Anziehen, Essen, Einkaufen, Putzen, Wäschewaschen usw.) selbst zu erledigen. Die Einschränkungen von Menschen, die unter Demenz leiden, wurden nur ungenügend berücksichtigt.

Angesichts wachsender Zahlen demenzkranker alter Menschen war eine Reform der Pflegeversicherung dringend geboten. Ab 1. Januar 2017 gilt nunmehr ein neuer Maßstab der Pflegebedürftigkeit. Dabei kommt es nicht mehr auf den Zeitaufwand für einzelne alltägliche Verrichtungen an, sondern auf die Frage, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen kann. Um die Pflegebedürftigkeit einschätzen zu können, wird in sechs Bereichen erfasst, welche Fähigkeiten und Einschränkungen jeweils vorhanden sind. Die Ergebnisse der einzelnen Bereiche gehen unterschiedlich gewichtet in die Festlegung des Pflegegrades ein. Das größte Gewicht erhalten dabei die Bereiche Selbstversorgung (40 %) und Umgang mit den Anforderungen und Belastungen durch Krankheiten und Therapien (20 %). Ob die Beeinträchtigungen körperliche, geistige oder psychische Ursachen haben, spielt dabei keine Rolle.

Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt, die sich von geringer bis zu schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten steigern. Wer schon Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muss sich keiner erneuten Begutachtung unterziehen, sondern wird automatisch in einen neuen Pflegegrad übergeleitet: Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gehen in den nächsthöheren Pflegegrad über (z.B. von Pflegestufe II in Pflegegrad 3), Menschen mit Demenz in den übernächsten Pflegegrad (z.B. von II nach 4). Damit verbunden sind in den meisten Fällen deutlich höhere monatliche Leistungen für pflegende Angehörige oder Pflegedienste. Die Pflegereform sieht daneben zahlreiche weitere Verbesserungen im Umfeld der Pflege vor.

Ausgabe: 11/2016
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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