Die Verfassung des Landes Hessen

Die Verfassung des Landes Hessen

Infografik Nr. 071020

Wenige Monate nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung das Land Groß-Hessen geschaffen und am 16.10.1945 feierlich proklamiert. Am 1.12.1946 wurde die Verfassung des Landes Hessen in einem Volksentscheid angenommen und am 18.12.1946 verkündet.

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Wenige Monate nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung das Land Groß-Hessen geschaffen und am 16.10.1945 feierlich proklamiert. Ein Jahr später legte die verfassungberatende Landesversammlung den Entwurf einer Landesverfassung vor. Am 1.12.1946 wurde die Verfassung des Landes Hessen in einem Volksentscheid mit 76,8 % der gültigen Stimmen angenommen und am 18.12.1946 verkündet.

Als sogenannte Vollverfassung regelt sie nicht nur den staatsorganisatorischen Aufbau des Landes, sondern befasst sich im umfangreichen ersten Hauptteil („Die Rechte des Menschen“) mit den Grundlagen, auf denen die Staatsordnung beruht – Freiheit, Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Neben den klassischen Grundrechten und -freiheiten finden sich in diesem Teil auch breit ausgeführte Bestimmungen über die sozialen und wirtschaftlichen Rechte und Pflichten, über das Verhältnis von Kirche und Staat, den Erziehungsauftrag der Schule und das Bildungswesen allgemein. Durch Volksabstimmung vom 28.10.2018 wurden zahlreiche Ergänzungen und Änderungen der Verfassung beschlossen, darunter die Durchsetzung der Gleichberechtigung als Staatsaufgabe, die Aufnahme der Kinderrechte und des Grundrechts auf Datenschutz, eine Reihe von Staatszielen und die Löschung der Todesstrafe aus Art. 21.

Der zweite Hauptteil („Aufbau des Landes“) betont den Charakter des Landes als demokratische und parlamentarische Republik, als Gliedstaat der Bundesrepublik und Teil des geeinten Europas. Die Staatsgewalt liegt vom Volk: Es handelt unmittelbar durch Wahlen und Volksabstimmung, mittelbar durch die verfassungsmäßig bestellten Organe. Der Landtag als gesetzgebendes Organ wird auf fünf Jahre gewählt; er kann sich selbst vorzeitig auflösen. Die vollziehende Gewalt liegt bei der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung. An der Spitze der Regierung steht der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die übrigen Mitglieder des Kabinetts ernennt (und mit Zustimmung des Landtags abberuft). Er bestimmt die Richtlinien der Politik und ist dafür dem Landtag verantwortlich. Innerhalb der Richtlinien leiten die Minister ihr Ressort selbstständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Parlament. Die Regierung nimmt ihre Geschäfte erst auf, nachdem ihr der Landtag das Vertrauen ausgesprochen hat; sie muss zurücktreten, wenn ihr die Mehrheit der Mitglieder des Landtags das Vertrauen entzieht.

Über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, die Verletzung der Grundrechte, Verfassungsstreitigkeiten usw. entscheidet der vom Landtag gewählte, aus elf Mitgliedern bestehende Staatsgerichtshof.

Ausgabe: 02/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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