Gemeindeordnung für Bayern
Infografik Nr. 075240
Nach der Bayerischen Verfassung sind die Gemeinden ,,ursprüngliche Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben die Befugnis, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten. Ihre Selbstverwaltung ,,dien...
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