Diäten der Bundestagsabgeordneten

Diäten der Bundestagsabgeordneten

Infografik Nr. 088765

Mit den sogenannten Diäten erhalten die Bundestagsabgeordneten ein ansehnliches Einkommen aus der Staatskasse. Hinzu kommen weitere Leistungen, mit denen Aufwendungen im Rahmen ihres Mandats abgegolten werden. Alle Posten und Beträge in diesem ZAHLENBILD!

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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben nach Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes Anspruch auf eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“, die sogenannten Diäten. In seinem Diäten-Urteil von 1975 hielt das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus fest, dass diese Abgeordnetenentschädigung nicht als bloßer Ausgleich für Aufwendungen im Rahmen des Mandats, sondern als echtes Einkommen aus der Staatskasse zu betrachten ist. Sie muss den Abgeordneten folglich ihren Lebensunterhalt ermöglichen und in ihrer Höhe dem Amt wie auch der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Auch soll sie so hoch sein, dass die Übernahme eines politischen Mandats für Personen jeder Herkunft und Qualifikation attraktiv bleibt. Als Orientierungsgröße nennt das Abgeordnetengesetz die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Seit 2016 wird die Höhe der Diäten jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung der Nominallöhne angepasst. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde die automatische Anpassung 2020 ausgesetzt. 2021 sanken die Diäten erstmals, da der Nominallohnindex leicht zurückging.

Ab Juli 2024 beläuft sich die Abgeordnetenentschädigung auf monatlich 11227,20 €; sie ist als Einkommen zu versteuern. Den Abgeordneten stehen darüber hinaus weitere gesetzlich festgelegte Leistungen zu. Bei ihrer Kranken- und Pflegeversicherung können sie zwischen einer Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben oder einem hälftigen Beitragszuschuss wählen. Die sogenannte Amtsausstattung umfasst Geld- und Sachleistungen, mit denen Aufwendungen im Rahmen des Abgeordnetenmandats abgegolten werden. Sie beinhaltet eine steuerfreie Kostenpauschale, z.B. für die Unterhaltung eines Wahlkreisbüros oder einer Zweitwohnung am Parlamentssitz, einen Jahresbetrag für die Büroausstattung sowie Zahlungen an die Mitarbeiter der Abgeordneten im Bundestag und im Wahlkreis. Den Abgeordneten wird ferner ein Büro am Sitz des Bundestags gestellt, sie haben freie Fahrt mit der Deutschen Bahn und können die Dienstwagen des Bundestags nutzen. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament erhalten sie ein zeitlich begrenztes Übergangsgeld sowie eine Altersentschädigung, deren Höhe sich nach den Jahren im Bundestag bemisst.

Die Abgeordneten sind verpflichtet, das Mandat in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen. Nach einer Verschärfung der Transparenzregeln sind Nebeneinkünfte ab 1 000 € im Monat bzw. ab 3 000 € im Jahr anzeigepflichtig. Diese und weitere Anzeige- und Offenlegungspflichten regelt seit Oktober 2021 der elfte Abschnitt des Abgeordnetengesetzes.

Ausgabe: 07/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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