Diäten der Bundestagsabgeordneten

Diäten der Bundestagsabgeordneten

Infografik Nr. 088765

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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben nach Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes Anspruch auf eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“, die sogenannten Diäten. In seinem Diäten-Urteil von 1975 hielt das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus fest, dass diese Abgeordnetenentschädigung nicht als bloßer Ausgleich für Aufwendungen im Rahmen des Mandats, sondern als echtes Einkommen aus der Staatskasse zu betrachten ist. Sie muss den Abgeordneten folglich ihren Lebensunterhalt ermöglichen und in ihrer Höhe dem Amt wie auch der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Auch soll sie so hoch sein, dass die Übernahme eines politischen Mandats für Personen jeder Herkunft und Qualifikation attraktiv bleibt. Als Orientierungsgröße nennt das Abgeordnetengesetz die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Seit 2016 wird die Höhe der Diäten jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung der Nominallöhne angepasst. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde die automatische Anpassung 2020 ausgesetzt. 2021 sanken die Diäten erstmals, da der Nominallohnindex einen Rückgang um 0,7 % verzeichnete.

Ab Juli 2021 beläuft sich die Abgeordnetenentschädigung auf monatlich rund 9 985 €; sie ist als Einkommen zu versteuern. Den Abgeordneten stehen darüber hinaus weitere gesetzlich festgelegte Leistungen zu. Bei ihrer Kranken- und Pflegeversicherung können sie zwischen einer Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben oder einem hälftigen Beitragszuschuss wählen. Die sogenannte Amtsausstattung umfasst Geld- und Sachleistungen, mit denen Aufwendungen im Rahmen des Abgeordnetenmandats abgegolten werden. Sie beinhaltet eine steuerfreie Kostenpauschale, z.B. für die Unterhaltung eines Wahlkreisbüros oder einer Zweitwohnung am Parlamentssitz, einen Jahresbetrag für die Büroausstattung sowie Zahlungen an die Mitarbeiter der Abgeordneten im Bundestag und im Wahlkreis. Den Abgeordneten wird ferner ein Büro am Sitz des Bundestags gestellt, sie haben freie Fahrt mit der Deutschen Bahn und können die Dienstwagen des Bundestags nutzen. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament erhalten sie ein zeitlich begrenztes Übergangsgeld (Erwerbseinkünfte werden ab dem zweiten Monat darauf angerechnet) sowie eine Altersentschädigung, deren Höhe sich an den Jahren im Bundestag bemisst.

Die Abgeordneten sind verpflichtet, das Mandat in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen. Nach einer Verschärfung der Transparenzregeln sollen Nebeneinkünfte künftig ab 1000 € im Monat bzw. ab 3000 € im Jahr anzeigepflichtig sein. Auch sollen Unternehmensbeteiligungen ab 5 % angegeben werden.

Ausgabe: 07/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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