Der Aufbau der GRÜNEN

Der Aufbau der GRÜNEN

Infografik Nr. 095044

Die Anfang 1980 gegründete Partei der GRÜNEN leitete sich aus der Studentenbewegung der 1960er Jahre und den seit Ende der 1970er Jahre aufgekommenen „Neuen Sozialen Bewegungen“ ...

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Die Anfang 1980 gegründete Partei der GRÜNEN leitete sich aus der Studentenbewegung der 1960er Jahre und den seit Ende der 1970er Jahre aufgekommenen „Neuen Sozialen Bewegungen“ her (unter diesem Sammelbegriff wurden Friedens-, Umwelt-, Frauen- und Sozialbewegungen zusammengefasst). Im Geiste dieser Bewegungen verstanden sich die Grünen anfangs als „Anti-Parteien-Partei“, die sich auch organisatorisch vom hierarchischen Führungsstil der „Altparteien“ abgrenzen wollte. Unter anderem führten sie eine Rotationsregel ein, wonach Abgeordnete alle zwei Jahre ausgewechselt werden sollten. Diese Regel wurde aber in der Praxis oft nicht eingehalten und später abgeschafft. Bestehen blieb dagegen das Prinzip der Trennung von Amt und Mandat, wonach Abgeordnete und Minister kein Parteiamt innehaben dürfen. Das Prinzip wurde aber teilweise gelockert: Seit 2003 dürfen ein Drittel der Mitglieder des Bundesvorstands Abgeordnete sein, und seit 2018 gilt eine Frist von acht Monaten, um bisherige Ämter niederzulegen.

Bei den Parteiorganen unterscheiden sich die Grünen nicht wesentlich von anderen Parteien. Eine augenfällige Besonderheit ist allerdings die konsequent beachtete Geschlechterparität. So sind Entscheidungen im zentralen Beschlussorgan, der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK), nur dann verbindlich, wenn auch eine Mehrheit der anwesenden Frauen zugestimmt hat. In der Parteiführung gilt das Prinzip der Doppelspitze: Es gibt immer zwei Parteivorsitzende, eine Frau und einen Mann. Eine Geschlechterquote von 50 % gilt auch in allen anderen Gremien der Partei, mit Ausnahme des Frauenrats – in diesem für die Frauenpolitik zuständigen Gremium sitzen nur weibliche Parteimitglieder. Anders als in anderen Parteien gibt es bei den Grünen keine Mitglieder, die ihres Amtes wegen automatisch zur Parteiführung gehören (wie Bundesminister, Ministerpräsidenten u.ä.): Alle Mitglieder im Bundesvorstand und im Parteirat werden von der BDK gewählt. Als „kleiner Parteitag“ und höchstes Beschlussorgan zwischen den Bundesdelegiertenkonferenzen fungiert der Länderrat. Das Bundesschiedsgericht entscheidet über parteiinterne Streitigkeiten.

In der Anfangszeit der Grünen bestimmten zwei heftig zerstrittene Strömungen den Diskurs innerhalb der Partei: Die Fundis (Fundamentalisten), die jeden Kompromiss mit den „etablierten“ Parteien ablehnten, und die Realos (Realpolitiker), die für Koalitionen offen waren. Spätestens mit der Beteiligung an der SPD-geführten Bundesregierung (1998-2005) hatten sich die Realos durchgesetzt. Heute spricht man kaum mehr von „Fundis“, eher vom „linken“ Flügel. Die beiden Parteivorsitzenden wurden traditionell lange aus je einem der Flügel besetzt, 2018 wählte die BDK jedoch erstmals zwei „Realos“ an die Parteispitze.

Ausgabe: 03/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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