Abfall vermeiden - verwerten - beseitigen

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Infografik Nr. 126595

Abfall vermeiden – verwerten – beseitigen

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Abfall vermeiden – verwerten – beseitigen

Über Jahrzehnte hinweg war es das Hauptanliegen der deutschen Abfallpolitik, die wachsende Flut der Abfälle in geordnete Bahnen zu lenken und möglichst schadlos zu beseitigen. Weil auf Dauer aber nicht immer mehr Rohstoffe verarbeitet, verbraucht und dann als Abfall weggeworfen werden können, setzte das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 1996 grundsätzlich andere Prioritäten: Ressourcenschonende Abfallvermeidung und -verwertung erhielten den Vorrang vor der Abfallbeseitigung.

Das am 1.6.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz knüpft an diese Linie an und legt eine neue, fünfstufige Rangfolge der Pflichten im Umgang mit Abfällen fest. Oberstes Gebot ist weiterhin die • Vermeidung von Abfällen. Sie soll unter anderem erreicht werden durch die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen (also z.B. durch die Einbindung von Materialresten in den Produktionsprozess), durch abfallarme Produktgestaltung und durch ein Konsumverhalten, das abfall- und schadstoffarmen Produkten den Vorzug gibt. Sind Abfälle entstanden, sollen sie vorrangig verwertet werden. Dabei ist eine möglichst hochwertige, den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistende Verwertung anzustreben. Zu beachten ist bei allen Maßnahmen aber auch, ob sie technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar sind und welche sozialen Folgen sie haben können. Vorrang hat die • Vorbereitung zur Wiederverwendung. Darunter fällt die Prüfung, Reinigung oder Reparatur von Produkten oder deren Einzelteilen, die daraufhin wieder für den ursprünglichen Zweck verwendet werden können. Als weitere Stufe folgt das • Recycling, das heißt die Aufbereitung von Abfällen zu Produkten, Materialien oder Stoffen, die dann wieder zum ursprünglichen Zweck oder in einer anderen Funktion genutzt werden können. Erst dahinter rangiert die • energetische Verwertung, das heißt der Einsatz des Abfalls als Ersatzbrennstoff, und sonstige Maßnahmen, wie die Nutzung mineralischer Abfälle zum Verfüllen von Gruben oder Tagebauen.

Vermeidung und Verwertung von Abfällen werden unter dem Oberbegriff der Kreislaufwirtschaft zusammengefasst. Kommt eine Verwertung nicht in Frage, hat die umweltverträgliche • Beseitigung der Abfälle zu erfolgen. Um die Menge des Abfalls zu verringern und seine Schädlichkeit zu vermindern, muss er zuvor behandelt werden. Ein gängiges Verfahren ist die Abfallverbrennung, bei der ebenfalls nutzbare Energie gewonnen werden kann. Für die Restmengen kommt je nach Abfallart etwa die Ablagerung auf Deponien, die Lagerung in Behältern oder die Verpressung in Bohrlöcher und Hohlräume in Frage.

Ausgabe: 02/2013
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Downloadvariante: color
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