Kehrseite des Konsums
Infografik Nr. 126630
Eine problematische Begleiterscheinung des modernen Lebensstils sind die Abfallberge, die der Warenkonsum hinterlässt. Noch zu Beginn der 1970er Jahre landete im damaligen Bundesgebiet ein großer Teil dieser Abfälle auf rund 50 000 meist unkontrollierten Müllkippen am Rand der größeren Städte und Gemeinden. Um die daraus erwachsenden Umweltgefahren abzuwenden, leitete das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972 eine umfassende Neuordnung ein, in deren Verlauf die meisten Müllplätze geschlossen und fast alle Haushalte in eine geregelte Müllabfuhr einbezogen wurden. Ähnlich wurde in den neuen Bundesländern nach 1990 die Mehrzahl der meist kleinen Hausmülldeponien gesperrt und die Abfallablagerung auf größere Deponien konzentriert. Von der Ablagerung auf Deponien gingen jedoch nach wie vor beträchtliche Umweltrisiken aus (Versickerung von Schadstoffen, Bildung klimaschädlicher Deponiegase). Mit dem Abfallgesetz von 1986, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz von 1996/2012 und der Deponieverordnung von 2009, die eine Reihe früherer Regelungen zusammenführte und vereinfachte, wurden daher neue Standards gesetzt, die auch für den privaten Haushalt von Bedeutung sind.
Im Sinne einer nachhaltigen Abfallwirtschaft werden Siedlungsabfälle nicht mehr als wertloses Gut betrachtet, das nur möglichst sicher abgelagert werden muss. Es geht vielmehr darum, die verwertbaren Bestandteile des Abfalls vorab auszusondern und wirtschaftlich zu nutzen. Bewährt hat sich in dieser Hinsicht die Getrenntsammlung von Abfallstoffen wie Glas, Papier, Textilien oder Plastik, die so erst gar nicht mehr in die Mülltonne gelangen. Für Elektroaltgeräte gibt es seit 2005 ein eigenes Rücknahmesystem. In zunehmendem Umfang werden auch biologisch abbaubare organische Abfälle (z.B. Speisereste, Gartenabfälle) getrennt eingesammelt und in Kompostwerken verarbeitet. Ein Großteil des verbleibenden Abfalls verwandelt sich durch energetische Verwertung (Verbrennung) in Wärme bzw. elektrischen Strom. In Verbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Anlagen erfolgt darüber hinaus die Aufbereitung des Restabfalls, dessen Rückstände dann als neutrales Material, frei von organischen oder leicht löslichen Bestandteilen, deponiert werden können. Die Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle ist seit 2005 nicht mehr zulässig.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren in Deutschland 2019 rund 50,6 Mio Tonnen Siedlungsabfälle zu entsorgen. Davon wurden 34,2 Mio t (fast 68%) stofflich verwertet, also recycelt, 15,6 Mio t (31 %) energetisch verwertet und 0,8 Mio t (2 %) beseitigt, davon 143 000 t durch Verbrennung.
Ausgabe: | 12/2021 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |