Reform des Europäischen Asylsystems

Reform des Europäischen Asylsystems

Infografik Nr. 715125

Nach jahrelangen Beratungen einigten sich die EU-Mitgliedstaaten sowie Rat und Parlament auf eine Reform des europäischen Asylsystems. Ziel der Reform ist es, die EU-Außengrenzen besser zu sichern, die Asylverfahren zu vereinheitlichen und zu beschleunigen und die Lasten innerhalb der EU gerechter zu verteilen. Die wichtigsten Punkte der Reform in knapper Zusammenfassung!

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Im Frühjahr 2024 kam die jahrelang umstrittene Erneuerung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zum Abschluss. Nach der Einigung der Mitgliedstaaten und einem entsprechenden Beschluss des Rats billigte schließlich auch das Europäische Parlament die zehn Rechtstexte, die der Reform zugrundeliegen. Ziel der Reform ist es, die Zuwanderung in die EU besser zu kontrollieren und zu steuern, die Aufnahmeverfahren für Schutzsuchende zu vereinheitlichen und die Lasten zwischen den EU-Ländern gerechter zu verteilen.

An den Außengrenzen der EU (einschließlich der Flughäfen) werden alle Ankommenden künftig vor der Einreise nach einheitlichen Kriterien überprüft. Dabei geht es um die Identifizierung dieser Personen, ihre Sicherheitsüberprüfung und die Feststellung ihrer Schutzbedürftigkeit. Für die Prüfung und Entscheidung über Asylanträge wurde ein neues, gemeinsames Verfahren eingeführt, um die bisher unterschiedliche Handhabung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu beenden und die Vorgänge insgesamt zu beschleunigen. Erstmals gibt es eine Festlegung, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Das kann künftig auch ein EU-Land sein, in dem bereits Familienangehörige der antragstellenden Person leben. Neu ist ein obligatorisches Grenzverfahren für Migranten, die aus Ländern mit einer niedrigen Quote an Asylanerkennungen kommen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder einen Täuschungsversuch unternommen haben. Sie müssen in Lagern an der Außengrenze der EU den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten. Wird ihr Antrag abgelehnt, dürfen sie nicht in die EU einreisen.

Um das Weiterwandern von Asylbewerbern innerhalb der EU zu verhindern, wurden einheitliche Normen für die Aufnahme der Schutzsuchenden beschlossen. Sie betreffen u.a. Unterbringung, Versorgung und Gesundheitshilfe. Spätestens sechs Monate nach Antragstellung dürfen Asylbewerber eine Arbeit aufnehmen. Die Bewegungsfreiheit der Antragsteller kann auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt werden. Wichtig ist sodann die einheitliche Regelung der Kriterien für die Zuerkennung von Asyl oder sonstigem internationalen Schutz. Auch das soll die Sekundärmigration von einem EU-Land zum anderen eindämmen.

Um besonders belasteten EU-Ländern beizustehen, wurde ein Solidaritätsmechanismus eingeführt. Den übrigen Ländern bleibt es dabei überlassen, über die Form ihrer Unterstützung zu entscheiden: durch Übernahme von Migranten, finanzielle Beiträge oder sonstige Leistungen (z.B. Entsendung von Grenzpersonal oder Hilfe beim Aufbau von Lagern).

Ausgabe: 07/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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