Dezentrale Agenturen der EU

Dezentrale Agenturen der EU

Infografik Nr. 715289

Im Lauf ihrer Entwicklung hat die Europäische Union ein Netz von selbstständigen Einrichtungen (Agenturen) geschaffen, die bestimmte rechtliche, technische oder wissenschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Ein Merkmal der dezentralen Agenturen besteht darin, dass ihre Standorte über die ganze EU verstreut sind. Welches Land den Zuschlag für eine Agentur bekam, war im Europäischen Rat stets heiß umkämpft und manchmal Ergebnis fragwürdiger Kompromisse.

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Im Lauf ihrer Entwicklung hat die Europäische Union ein Netz von selbstständigen Einrichtungen (Agenturen) geschaffen, die bestimmte rechtliche, technische oder wissenschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Sie sind in ganz unterschiedlichen Bereichen tätig, die für das Leben der Menschen in der EU von Bedeutung sind, und leisten einen Beitrag zur Umsetzung der EU-Politik in ihrem jeweiligen Spezialgebiet. Sie befassen sich mit Arzneimitteln und Chemikalien, der Sicherheit von Lebensmitteln, der Arbeitssicherheit und den Arbeitsbedingungen, mit Fragen der Verkehrssicherheit und der Gesundheit, der Aufsicht über die Finanzmärkte, mit der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, der Wahrung der Grundrechte, mit Umweltschutz und Bildung, Technologie und Forschung, Grenzschutz und Verteidigung.

Die Europäische Kommission schlug vor einigen Jahren eine Einteilung der Agenturen anhand ihrer Funktion vor. Demnach sind zu unterscheiden: • Agenturen, die rechtlich verbindliche Entscheidungen mit Wirkung nach außen treffen können (z.B. die Chemikalienagentur); • Agenturen, die der Europäischen Kommission mit technischen oder wissenschaftlichen Empfehlungen zuarbeiten (z.B. die Agentur für Lebensmittelsicherheit); • Agenturen mit operativen Aufgaben (z.B. die Grenzschutzagentur FRONTEX oder die Europäische Polizeibehörde Europol); • Agenturen, die verlässliche Informationen sammeln, auswerten und verbreiten (z.B. die Umweltagentur oder das Institut für Gleichstellungsfragen); • das Übersetzungszentrum mit seinen Dienstleistungen für andere EU-Einrichtungen. Die selbstständigen Agenturen sind nicht zu verwechseln mit den Exekutivagenturen, die von der Kommission zur Durchführung von EU-Programmen eingerichtet werden, und den Gemeinschaftsunternehmen (Joint Undertakings), in denen die EU auf strategisch wichtigen Gebieten der Forschung und der Innovation (z.B. der Wasserstofftechnologie oder der Entwicklung von Impfstoffen) mit privaten Unternehmen zusammenarbeitet.

Ein Merkmal der dezentralen Agenturen besteht darin, dass ihre Standorte über die ganze EU verstreut sind. Welches Land den Zuschlag für eine Agentur bekam, war im Europäischen Rat stets heiß umkämpft und manchmal Ergebnis fragwürdiger Kompromisse. 2004 beschloss der Rat, neu zu gründende Agenturen vorrangig an die Beitrittsländer zu vergeben. 2005 erhielt Polen den Zuschlag für die Grenzschutzagentur FRONTEX – als erstes der osteuropäischen EU-Mitglieder. Bei der Vergabe der Standorte für die mit dem Brexit aus Großbritannien abziehenden Agenturen und die neu geschaffene Europäische Arbeitsbehörde (2019) wurde dann aber erstmals in einem offenen Wettbewerb nach sachlichen Kriterien entschieden.

Ausgabe: 09/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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