Die Europäische Zentralbank
Infografik Nr. 715560
Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde im Juni 1998 gegründet – wenige Monate, bevor die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 in ihre letzte Phase eintrat. Durch den Vertrag von Lissabon wurde sie zu einem Organ der EU erhoben. Vorrangiges Ziel der EZB ist es, über die Stabilität der gemeinsamen europäischen Währung zu wachen. Soweit dieses Ziel nicht beeinträchtigt wird, soll sie auch die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU unterstützen. Zu ihren grundlegenden Aufgaben gehört es, die Geldpolitik der Eurozone festzulegen, Devisengeschäfte durchzuführen, die Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu verwalten und das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs zu fördern.
Zusammen mit den Zentralbanken der EU-Mitgliedstaten bildet die EZB das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Dessen innerer Kreis, das sogenannte Eurosystem, besteht aus der EZB und den Zentralbanken derjenigen EU-Länder, die den Euro eingeführt haben. Eurosystem und EZB werden von den Beschlussorganen der Europäischen Zentralbank, das heißt vom EZB-Rat und vom Direktorium geleitet. Die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiete bestimmt der EZB-Rat: Er definiert einen Maßstab für Preisstabilität, analysiert die möglichen Stabilitätsrisiken, beschließt über die Höhe der Leitzinsen und steuert die Versorgung mit Zentralbankgeld. Die Umsetzung der im Eurosystem gefassten Beschlüsse erfolgt durch die nationalen Zentralbanken der Eurozone. Der EZB-Rat setzt sich aus dem geschäftsführenden Direktorium der Europäischen Zentralbank und den Zentralbankpräsidenten der (ab 2023) zwanzig Euro-Länder zusammen. Die Zentralbankpräsidenten verfügen über insgesamt 15 Stimmrechte, die sie in monatlich wechselnder Zusammensetzung ausüben. Im Erweiterten Rat sind die Präsidenten aller Zentralbanken der EU vertreten. Er ist somit Bindeglied zwischen den EU-Ländern innerhalb und außerhalb der Eurozone und hat vorwiegend beratende Aufgaben.
Damit die EZB ihrem Auftrag ohne Rücksicht auf politische Einflussnahme von außen nachgehen kann, wurde sie mit einer mehrfach gesicherten Unabhängigkeit ausgestattet: Sie ist unabhängig in ihren geldpolitischen Entscheidungen, darf keine Weisungen von EU-Organen oder nationalen Regierungen annehmen und ist durch die langen Amtszeiten ihrer führenden Kräfte auch personell weitgehend unabhängig. Der Präsident und die übrigen Mitglieder des Direktoriums werden für acht Jahre ernannt, die Präsidenten der nationalen Zentralbanken sind für mindestens fünf Jahre zu berufen.
Ausgabe: | 12/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |