Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrats
Infografik Nr. 615125
Der UN-Zukunftspakt vom September 2024 spricht sich für eine Reform des Weltsicherheitsrats aus. Noch gelten aber die bisherigen Regeln für die Zusammensetzung und die Verteilung der Stimmrechte in diesem wichtigen UN-Organ. Die Diskussion, ob die Vertretung im Sicherheitsrat noch den Realitäten der Weltpolitik entspricht, dürfte aber nicht mehr verstummen.
Der Sicherheitsrat ist das wichtigste Organ der Vereinten Nationen. Er trägt die Verantwortung für die Erhaltung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens und kann als einziges UN-Organ Beschlüsse fassen, die für alle UN-Mitglieder bindend sind. Die Regeln, nach denen der Sicherheitsrat verhandelt und entscheidet, und die Zusammensetzung seiner Mitglieder blieben über Jahrzehnte unverändert. Nach wie vor verfügen die fünf Siegermächte des Zweiten Weltkriegs – die USA, Russland (in der Nachfolge der Sowjetunion), Großbritannien, Frankreich und China – über besondere Vorrechte. Sie gehören dem Sicherheitsrat seit 1945 als permanente Mitglieder an; stimmt der Rat über politische Fragen ab, kommt ein Beschluss nur zustande, wenn sich keines der fünf ständigen Mitglieder dagegen stellt.
Neben den fünf ständigen Mitgliedern waren ursprünglich sechs weitere, nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat vertreten. Als Anfang der 1960er Jahre im Zuge der Entkolonialisierung zahlreiche neue, unabhängige Staaten in die UN aufgenommen wurden, erschien diese Zusammensetzung bald als ungerecht und unausgewogen. 1965 wurde der Sicherheitsrat deshalb zum bisher einzigen Mal erweitert. Seither besteht er aus 15 Mitgliedern, fünf ständigen und zehn nichtständigen. Die nichtständigen Mitglieder werden von der UN-Generalversammlung bestimmt. Jedes Jahr wählt sie mit Zweidrittelmehrheit je fünf Staaten, die dem Sicherheitsrat dann für zwei Jahre angehören. Die Wahl erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel, der eine ausgewogene Vertretung der Weltregionen gewährleisten soll: drei nichtständige Mitglieder für Afrika, zwei für die Region Asien/Pazifik, eines für Osteuropa, zwei für Lateinamerika und die Karibik sowie zwei für Westeuropa und die übrige westliche Welt. Den arabischen Staaten ist in stiller Übereinkunft alle zwei Jahre abwechselnd ein Sitz der afrikanischen bzw. der asiatischen Gruppe vorbehalten. Als nichtständiges Mitglied wirkte Deutschland bislang sechsmal im Sicherheitsrat mit, zum ersten Mal 1977/78. Die DDR war 1980/81 im Sicherheitsrat vertreten.
Seit den 1990er Jahren kommen immer wieder Diskussionen auf, ob der Sicherheitsrat in seiner heutigen Zusammensetzung noch den veränderten weltpolitischen Verhältnissen nach dem Ende des Ost-West- Konflikts und dem Aufstieg der großen Schwellenländer gerecht wird. Zuletzt sprach sich der im September 2024 beschlossene UN-Zukunftspakt für eine Reform des Sicherheitsrats aus. Neben der Erweiterung des Gremiums steht auch die Rolle der ständigen Mitglieder zur Debatte, deren Blockade allzu oft Beschlüsse zu akuten Konflikten verhindert.
Ausgabe: | 12/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |