Trumps Friedensrat - Board of Peace
Infografik Nr. 615518
Im November 2025 übertrug der Weltsicherheitsrat die Aufsicht über den Friedensprozess in Gaza auf eine Institution, wie es sie wohl noch nie gegeben hat: Den Friedensrat des US-Präsidenten Trump. Der verfügt in diesem Gremium über umfassende Vorrechte. Will er den Sicherheitsrat überflüssig machen? Wie beurteilen Sie Funktion und Kompetenzen des neugeschaffenen Board of Peace?
Nach gedrängten Verhandlungen und intensiver Vorarbeit durch die US-Regierung beschloss der UN-Sicherheitsrat am 17.11.2025 die Resolution 2803, durch die er den Trump’schen 20-Punkte-Friedensplan für Gaza vom 20.9.2025 unterstützte. Die Resolution, die mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (von Russland und China) angenommen wurde, ist in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich und wirft zahlreiche rechtliche und politische Fragen auf. Sie stellt sich uneingeschränkt hinter den US-Friedensplan und billigt damit die in ihm vorgesehene Ablaufplanung und Aufgabenverteilung. Entscheidend ist, dass der Sicherheitsrat den Friedensprozess in Gaza nicht in seine eigene Zuständigkeit übernimmt (wozu er nach Kapitel VII der UN-Charta berufen wäre), sondern die Entscheidungskompetenz an den Trump’schen Friedensrat (Board of Peace) abtritt. Er stimmt pauschal der Aufstellung einer Internationalen Stabilisierungstruppe für Gaza und der Einsetzung einer technokratischen Übergangsverwaltung zu, belässt sie aber außerhalb seiner Verantwortung und Kontrolle.
Resolution 2803 begrüßt die Einrichtung des Friedensrats als Übergangsverwaltung „mit internationaler Rechtspersönlichkeit“ und stattet sie bis zum 31.12.2027 mit einem umfassenden Mandat aus. Worauf sich die Rechtspersönlichkeit des Friedensrats gründet, bleibt unausgesprochen. Im Januar 2026 wurden die Statuten des Friedensrats bekannt. Danach versteht er sich keineswegs nur als zeitlich begrenztes Gremium zur Lösung der Gaza-Krise, sondern als „internationale Organisation … zur Sicherung dauerhaften Friedens in Gebieten, die von Konflikten betroffen oder bedroht sind“. Mit diesem Anspruch tritt er letztlich in Konkurrenz zum UN-Sicherheitsrat.
Die Mitgliedschaft im Friedensrat beschränkt sich auf Staaten, die vom Vorsitzenden dazu eingeladen werden. Sie endet nach Ablauf von drei Jahren, es sei denn, der betreffende Staat hat im ersten Jahr einen Beitrag von mehr als 1 Milliarde US-Dollar eingezahlt. Vorsitzender auf Lebenszeit ist Donald Trump. Er hat das alleinige Recht, Untergliederungen und Ausschüsse des Friedensrats zu schaffen oder aufzulösen. Er entscheidet vor Ende eines ungeraden Jahres über das weitere Bestehen des Friedensrats (also auch über 2027 hinaus) und legt fest, wer gegebenenfalls sein Nachfolger werden soll.
Der Friedensrat verfügt über einen Exekutivrat, dessen Mitglieder vom Vorsitzenden des Friedensrats für zwei Jahre berufen werden. Seine Aufgabe ist die Umsetzung der Mission des Friedensrats im täglichen Geschäft. Seine Beschlüsse unterliegen allerdings dem Vetorecht des Friedensrat-Vorsitzenden.
| Ausgabe: | 04/2026 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |