Sozialbeiträge 2023

Sozialbeiträge 2023

Infografik Nr. 145310

Corona-Pandemie, Konjunkturrückgang und Kostenexplosion machen dem Sozialversicherungssystem schwer zu schaffen. Trotzdem wurden die Beitragssätze für 2023 weitgehend stabil gehalten. Sehen Sie, wie viel vom Bruttogehalt an die Sozialkassen abgeführt wird!

Welchen Download brauchen Sie?

Mit ihren Beiträgen zur Sozialversicherung sorgen die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber... mehr
Mehr Details zu "Sozialbeiträge 2023"

Mit ihren Beiträgen zur Sozialversicherung sorgen die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber für die Risiken des Alters und der Invalidität, der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit und der Arbeitslosigkeit vor. Über die Höhe und die Verwendung der Beiträge wird auf politischer Ebene entschieden – mit spürbaren Folgen für alle Beteiligten. So wurden Probleme mit der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme noch in den 1990er Jahren vor allem dadurch gelöst, dass die Beitragssätze den wachsenden Ausgaben entsprechend angehoben wurden. Die steigenden Beiträge beschnitten nicht nur das verfügbare Einkommen der Haushalte, sondern trieben auch die Lohnnebenkosten der Unternehmen in die Höhe.

Auf diese Entwicklung reagierte der Staat mit zum Teil einschneidenden sozialpolitischen Reformen. Um die Beitragssätze zu stabilisieren, wurden Leistungen gekappt oder ausgegliedert und die Anspruchsvoraussetzungen verschärft. Darüber hinaus wurde die traditionell hälftige Aufteilung der Beitragslast zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zeitweise aufgeweicht. Neben den langfristig angelegten Veränderungen gab es auch immer wieder punktuelle Eingriffe: Senkungen oder Anhebungen der Beitragssätze, Aufstockung oder Kürzung der staatlichen Zuschüsse, Einschränkungen oder Erweiterungen des Leistungsspektrums.

Für das Jahr 2023 wurden die Beitragssätze trotz der Belastungen der Sozialversicherung durch Corona, Inflation und schwächelnde Konjunktur noch einmal weitgehend stabil gehalten. So gilt in der Rentenversicherung weiterhin ein Beitragssatz von 18,6%. In der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich der „allgemeine Beitragssatz“ unverändert auf 14,6%; für den Zusatzbeitrag, den die einzelnen Kassen erheben können, wird aber ein Anstieg auf durchschnittlich 1,6% veranschlagt. Da dies nicht ausreicht, um die Finanzlage der Krankenversicherung zu stabilisieren, steigt der gesetzliche Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds auf 16,5 Mrd €. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt weiter bei 3,05%; kinderlose Versicherte zahlen seit 2022 einen zusätzlichen Eigenbeitrag von 0,35%. In der Arbeitslosenversicherung klettert der Beitragssatz, der während der Corona-Pandemie vorübergehend abgesenkt wurde, 2023 wieder auf 2,6%. Der Gesamt-Beitragssatz durchbricht damit die Schwelle von 40% des Bruttolohns. Die „Sozialgarantie“ vom Juni 2020, die eine entsprechende Deckelung der Beiträge zusagte, ließ sich nicht mehr aufrechterhalten. Eine weitere Anhebung der Sozialbeiträge in den kommenden Jahren gilt als wahrscheinlich.

Für besser verdienende Arbeitnehmer (und deren Arbeitgeber) ist die Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung: Bis zu dieser Obergrenze ist das Bruttomonatsentgelt sozialabgabenpflichtig.

Ausgabe: 01/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen