Sozialbeiträge 2026

Sozialbeiträge 2026

Infografik Nr. 145310

Für die Sozialversicherung müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch 2026 wieder tiefer in die Tasche greifen. Die Beiträge zur Krankenversicherung ziehen deutlich an. Der Gesamtbeitragssatz steigt auf über 42% des Bruttomonatsverdienstes. Alle Beitragssätze und ihre Aufteilung auf Beschäftigte und Arbeitgeber in übersichtlicher Zusammenstellung!

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Mit ihren Beiträgen zur Sozialversicherung sorgen die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber für die Risiken des Alters und der Invalidität, der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit und der Arbeitslosigkeit vor. Über die Höhe und die Verwendung der Beiträge wird auf politischer Ebene entschieden – mit spürbaren Folgen für alle Beteiligten. So wurden Probleme mit der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme noch in den 1990er Jahren vor allem dadurch gelöst, dass die Beitragssätze den wachsenden Ausgaben entsprechend angehoben wurden. Die steigenden Beiträge beschnitten nicht nur das verfügbare Einkommen der Haushalte, sondern trieben auch die Lohnnebenkosten der Unternehmen in die Höhe.

Auf diese Entwicklung reagierte der Staat mit zum Teil einschneidenden sozialpolitischen Reformen. Um die Beitragssätze zu stabilisieren, wurden Leistungen gekappt oder ausgegliedert und die Anspruchsvoraussetzungen verschärft. Darüber hinaus wurde die traditionell hälftige Aufteilung der Beitragslast zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zeitweise aufgeweicht. Daneben gab es auch immer wieder punktuelle Eingriffe: Senkungen oder Anhebungen der Beitragssätze, Aufstockung oder Kürzung der staatlichen Zuschüsse, Einschränkungen oder Erweiterungen des Leistungsspektrums.

Die zunehmende Alterung der Gesellschaft hat Mitte der 2020er Jahre erneut deutlich höhere Belastungen zur Folge. Zwar gilt in der Rentenversicherung 2026 weiterhin ein Beitragssatz von 18,6%; bis 2030 könnte er Schätzungen zufolge aber auf 20,1% ansteigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich der „allgemeine Beitragssatz“ unverändert auf 14,6%; für den Zusatzbeitrag, den die einzelnen Kassen erheben können, wird für 2026 ein weiterer Anstieg auf durchschnittlich 2,9% veranschlagt. Der Anfang 2025 kräftig angehobene Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt 2026 mit 3,6% unverändert. Eltern werden ab dem zweiten Kind um je 0,25% entlastet (bis maximal 1,0%). Dagegen zahlen kinderlose Versicherte ab 23 Jahren einen zusätzlichen Eigenbeitrag von 0,6%. In der Arbeitslosenversicherung liegt der Beitragssatz 2026 wieder bei 2,6%. Der Gesamt-Beitragssatz steigt auf 42,3% des Bruttoverdienstes und ist damit so hoch wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik.

Für höher verdienende Arbeitnehmer (und deren Arbeitgeber) ist die Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung: Bis zu dieser Obergrenze ist das Bruttomonatsentgelt sozialabgabenpflichtig. Entsprechend der Einkommensentwicklung wurden die Bemessungsgrenzen für 2026 wieder deutlich angehoben. Verdienste oberhalb der Bemessungsgrenzen sind beitragsfrei. 

Ausgabe: 12/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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