Reform des Bundeswahlrechts

Infografik Nr. 086142
Der Bundestag wird immer größer. Die Reform des Bundeswahlrechts soll Abhilfe schaffen.
Erst 2013 verabschiedete der Bundestag eine Wahlrechtsreform, mit der das Verfahren der Mandatszuteilung auf eine verfassungsrechtlich sichere Basis gestellt wurde. Sie entschärfte das wachsende Problem der Überhangmandate. Diese Mandate fallen an, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreismandate (Direktmandate) gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Sie bleiben der Partei erhalten und führen so zur Vergrößerung des Bundestags über die gesetzliche Zahl von 598 Abgeordneten hinaus. Eine weitere Folge bestand vor der Reform von 2013 darin, dass das Wahlergebnis durch die Zuweisung der Überhangmandate verzerrt wurde. Die Reform setzte dem ein Ende, indem sie die Überhangmandate durch Ausgleichsmandate an die übrigen Parteien kompensierte, so dass die Sitzverteilung im Bundestag wieder dem Verhältnis der gewonnenen Zweitstimmen entsprach. Aber diese Lösung hatte einen problematischen Nebeneffekt: die Aufblähung des Bundestags auf weit mehr Sitze als gesetzlich vorgesehen: 2013 auf 631, 2017 auf 709 Mandate.
Um diesem Größenzuwachs zu begegnen, beschloss der Bundestag 2020 mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD eine Mini-Reform: Künftig werden nicht mehr alle Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausbalanciert. Bis zu drei Überhangmandate bleiben unausgeglichen. Außerdem können Direktmandate teilweise auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern angerechnet werden. Die Neuregelung macht das Verfahren der Mandatszuteilung allerdings noch komplizierter als es schon war, und es ist fraglich, ob sie die Vergrößerung des Bundestags stoppen kann.
Die Ursache für die Zunahme der Überhangmandate liegt in der Veränderung des Wahlverhaltens der Bürger. In der Parteienlandschaft von heute erreichen die großen Parteien nicht mehr so hohe Zweitstimmenergebnisse wie früher einmal. Gewinnt eine Partei durch ihre Kandidaten mit knappem Vorsprung die meisten Wahlkreismandate in einem Land, erhält aber vielleicht nur ein Drittel der Zweitstimmen, fallen unweigerlich Überhangmandate an. Um zu verhindern, dass der Bundestag zu groß (und damit zu schwerfällig und zu teuer) wird, gibt es nur ein wirksames Mittel: die Reduzierung der Wahlkreise. Dazu konnte sich die Wahlrechtsreform aber erst für das Wahljahr 2025 durchringen. Dann gibt es statt bisher 299 noch 280 Wahlkreise. Über weitere Reformen soll eine Kommission beraten, die ihre Vorschläge bis Mitte 2023 präsentieren soll. Ihr sind auch das Wahlrecht ab 16, die Modernisierung der Parlamentsarbeit und die Geschlechterparität bei der Kandidatenaufstellung und im Bundestag zur Beratung aufgegeben.
Ausgabe: | 12/2020 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |