Aus den Ländern in den Bundestag
Infografik Nr. 088620
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind nach Artikel 38 GG „Vertreter des ganzen Volkes“. Verständlicherweise kümmern sie sich aber oft ganz besonders um die Belange der Region, in der sie gewählt worden sind. Auch innerhalb der Parteien und Fraktionen spielt die Herkunft aus dem einen oder anderen Bundesland eine wichtige Rolle, wenn es um die geographisch ausgewogene Besetzung von Führungspositionen geht. Bei einer Bundestagswahl sorgt schon die Wahlorganisation für die Berücksichtigung aller Regionen: Die Kandidatinnen und Kandidaten treten „vor Ort“ in den 299 Wahlkreisen des Bundesgebiets an oder werden auf Landeslisten nominiert.
Wie sind nun die Länder über die gewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten? Wäre der Bundestag mit seiner gesetzlichen Mitgliederzahl (598 Abgeordnete) entsprechend der deutschen Bevölkerung der Länder zusammengesetzt, müsste jedes Bundesland etwa doppelt so viele Abgeordnete wie es Wahlkreise hat ins Parlament entsenden. Bremen als kleinstem Bundesland stünden 5 Abgeordnete zu, Nordrhein-Westfalen als größtes Land wäre mit 127 Abgeordneten im Bundestag präsent. Für die Mandatszuteilung nach der Wahl ist aber nicht die Bevölkerungszahl maßgeblich. Das im Kern seit 2013 angewandte Verfahren, nach dem die Bundestagsmandate auf die Parteien und die Bundesländer verteilt werden, stützt sich vor allem auf die Zweitstimmen der Parteien, die den Einzug in den Bundestag geschafft haben. Es berücksichtigt ferner die Überhangmandate, die von einzelnen Parteien in den Ländern errungen werden, und vergibt Ausgleichsmandate, damit am Ende der Stimmenproporz zwischen den Parteien wieder hergestellt ist. Wie viele Sitze als Ergebnis dieses komplizierten Verfahrens auf jedes Land entfallen, hängt insbesondere von der Höhe der Wahlbeteiligung und dem für die Bundestagsparteien verwertbaren Zweitstimmenaufkommen im betreffenden Land ab.
Bei der Bundestagswahl 2021 wurden insgesamt 736 Mandate vergeben, davon 299 in den Wahlkreisen und 437 über die Landeslisten. In dieser Zahl sind 34 Überhang- und 104 Ausgleichsmandate enthalten. Nordrhein-Westfalen entsendet mit 155 Abgeordneten das stärkste Kontingent in den neugewählten Bundestag. Aus Bayern kommen 117, aus Baden-Württemberg 102, aus Niedersachsen 73 Abgeordnete. Auf die übrigen sechs westdeutschen Länder entfallen zusammen 144 Sitze, auf die ostdeutschen Länder (mit Berlin) 145. Sachsen-Anhalt und Hessen sind dabei schwächer vertreten, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht; „Gewinner“ sind Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Schleswig-Holstein.
Ausgabe: | 01/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |