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Das Wahlrecht der Weimarer Republik Die Verfassung der Weimarer Republik von 1919 schrieb für die Reichstagswahl das Verhältniswahlrecht vor. Das Mehrheitswahlrecht in Verbindung mit der ungleichen Wahlkreiseinteilung im Kaiserreich, vor allem aber das Dreiklassenwahlrecht...
Das preußische Dreiklassenwahlrecht Fleiß, Besitz und Intelligenz dürften nicht der Kopfzahl zum Opfer gebracht werden, heißt es in der Begründung der Verordnung vom 30.5.1849, mit der das Dreiklassenwahlrecht in Preußen eingeführt wurde. Die damit vorgenommene Änderung...
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