Sitze im Europäischen Parlament
Infografik Nr. 714053
Der Vertrag von Lissabon begrenzt die Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament auf 751. Davon gab es aber mehrfach Abweichungen. So zum Beispiel nach dem EU-Beitritt Kroatiens oder dem Austritt Großbritanniens. Zur Europawahl 2024 wurde die Zahl der Sitze auf 720 festgelegt. Sehen Sie, wie sich die Mandate auf die einzelnen Mitgliedstaaten verteilen!
Bei der Wahl des Europäischen Parlaments im Juni 2009 richtete sich die Zahl der Abgeordneten, die in den einzelnen Mitgliedstaaten zu wählen waren, noch nach den Bestimmungen des Vertrags von Nizza. Daher nahmen insgesamt 736 Abgeordnete ihre Sitze im Straßburger Plenarsaal ein. Als bevölkerungsstärkster Mitgliedstaat stellte Deutschland davon 99 Abgeordnete. Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon als neue Grundordnung der Europäischen Union in Kraft. Darin wurde die Gesamtzahl der Parlamentsabgeordneten auf höchstens 750, zuzüglich des Präsidenten, begrenzt (Artikel 14 des EUVertrags). Von einer Aufteilung der Mandate auf die Mitgliedstaaten wurde im Vertragstext selbst abgesehen; es wurde lediglich bestimmt, dass sie degressiv proportional zu erfolgen habe. Das heißt: je kleiner ein Land, desto stärker sollte es im Verhältnis zu seiner Bevölkerungszahl im Parlament vertreten sein. Als Mindestzahl wurden 6, als Höchstzahl 96 Mandate für einen Mitgliedstaat festgelegt.
Noch während der Wahlperiode, im November 2011, wurde das Europäische Parlament nach den Vorgaben des Lissabon-Vertrags auf 751 Sitze erweitert und die Aufteilung der Mandate entsprechend angepasst. Zwölf Länder erhielten dabei zusätzliche Mandate. Deutschland hätte nach der vertragsgemäßen Neuaufteilung als einziger Mitgliedstaat über weniger Mandate verfügt (96 statt vorher 99), doch behielten die gewählten Abgeordneten ihre Sitze bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2014. Nach dem Beitritt Kroatiens zur EU (2013) erhöhte sich die Zahl der Parlamentssitze vorübergehend auf 766.
Bei der Europawahl 2014 galt die Obergrenze von 751 Mandaten. Diese wurden auf die nunmehr 28 Mitgliedstaaten aufgeteilt. Auch 2019 wurden 751 Abgeordnete gewählt. Die nächste Änderung der Mandatszahl ergab sich durch den Austritt Großbritanniens aus der EU Ende Januar 2020. Von den 73 Sitzen Großbritanniens wurden 27 auf andere Mitgliedstaaten umverteilt und die übrigen 46 für künftige EU-Mitglieder freigehalten. Bis zum Ende der Wahlperiode 2019-2024 umfasste das Parlament folglich 705 Mandate.
Zur Wahl 2024 wurde die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament um 15 auf 720 erhöht. Diese Aufstockung berücksichtigte die demografische Entwicklung in den Mitgliedstaaten und wies 12 Mitgliedstaaten jeweils ein oder zwei zusätzliche Mandate zu. Am Prinzip der degressiven Proportionalität änderte sich nichts: Während in Deutschland auf rund 880 000 Einwohner ein Europa-Abgeordneter entfällt, kommt im kleinen Malta schon auf rund 90 000 Einwohner ein Mandat im Europäischen Parlament.
Ausgabe: | 07/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |