Das Europäische Parlament

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Infografik Nr. 714050

Das Europäische Parlament blickt auf eine mehr als 65-jährige Geschichte zurück. Seit 1979 wird es von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Wie hat sich seine Größe und seine Aufgabe in dieser Zeit verändert? Wie setzt es sich in der Wahlperiode 2024-2029 zusammen?

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Aus der 1952 gegründeten Parlamentarischen Versammlung der Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) ging Anfang 1958, als die Verträge über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) in Kraft traten, das für alle drei Gemeinschaften zuständige Europäische Parlament hervor. Es zählte zunächst 142 Mitglieder, die von den nationalen Parlamenten der damals sechs Partnerländer bestimmt wurden.1979 erfolgte die erste Direktwahl durch die Bürgerinnen und Bürger der EU-Staaten. Die Zahl der Abgeordnetensitze wuchs mit jeder Erweiterung, bis der Vertrag von Nizza (2003) eine Obergrenze festlegte. In der Wahlperiode 2019-2024 bestand das Parlament zunächst aus 751 Abgeordneten, wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen. Nach dem EU-Austritt Großbritanniens Ende Januar 2020 sank die Zahl der Abgeordneten auf 705. Zur Europawahl 2024 wurde sie auf 720 angehoben.

Die in den einzelnen Staaten gewählten Abgeordneten gruppieren sich im Parlament nicht nach ihrer nationalen Herkunft, sondern schließen sich zum größten Teil in länderübergreifenden politischen Fraktionen zusammen. Parlamentarische Alltagsarbeit leisten die ständigen Ausschüsse, in denen politische Sachfragen vorgeklärt und die Plenardebatten durch Berichte und Entschließungsanträge vorbereitet werden. Die Leitung des Parlaments liegt in den Händen eines Präsidiums, das jeweils 2½ Jahre amtiert. Das Präsidentenamt wechselt dabei traditionsgemäß zwischen den größten Fraktionen. Für die erste Hälfte der Wahlperiode 2024-2029 wurde Roberta Metsola (Malta) zur Parlamentspräsidentin wiedergewählt.

Zur vieldiskutierten Frage des Parlamentssitzes fällte der Edinburgher Gipfel 1992 eine Entscheidung. Danach hält das Plenum seine regulären monatlichen Sitzungen und die Haushaltsberatungen in Straßburg ab; zusätzliche Plenartagungen finden in Brüssel statt, wo auch die Ausschüsse tagen; die Parlamentsverwaltung hat ihren Sitz in Luxemburg. Diese Regelung bleibt allerdings umstritten.

Anfänglich war das Europäische Parlament ein bloßes Meinungsforum. Seit dem Vertrag von Maastricht wurde es aber mehrfach aufgewertet. So kann es mittlerweile in fast allen Bereichen der europäischen Politik als Gesetzgebungsorgan (neben dem Rat) mitbestimmen und verfügt in einigen Fragen sogar über ein faktisches Vetorecht. Häufig verstand sich das Parlament – über die nationalen und parteipolitischen Trennlinien hinweg – als Vertretung gemeinsamer europäischer Interessen und damit als Gegenpol zum Rat, in dem die Vertreter der nationalen Regierungen das Wort haben.

Ausgabe: 08/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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