Der neue Wehrdienst

Der neue Wehrdienst

Infografik Nr. 136160

Die im Grundgesetz verankerte Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt. Da sich die Sicherheitslage der Bundesrepublik seitdem aber fundamental verändert hat, lässt eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes die Wehrerfassung und Musterung für junge Männer wieder aufleben. Was bedeutet das und wen betrifft es? Die wichtigsten Punkte in diesem ZAHLENBILD!

Welchen Download brauchen Sie?

Mit ihrem Beitritt zur NATO (1955) hatte sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, einen... mehr
Mehr Details zu "Der neue Wehrdienst"

Mit ihrem Beitritt zur NATO (1955) hatte sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, einen angemessenen militärischen Beitrag zur Verteidigung des Bündnisses zu leisten. Noch im selben Jahr begann der Aufbau der Bundeswehr. 1956 trat das Wehrpflichtgesetz in Kraft, mit dem die allgemeine Wehrpflicht eingeführt wurde. An ihr hielt die Bundesrepublik auch nach dem Ende des Kalten Kriegs fest. Bis Anfang 2011 leisteten insgesamt rund 8,4 Mio junge Männer ihren Pflicht-Wehrdienst ab. In einem veränderten sicherheitspolitischen Umfeld stellte sich die Bundeswehr seit den 1990er Jahren aber auf neue Aufgaben ein. Neben der Landesverteidigung und den Verteidigungsaufgaben im NATO-Bündnis sollte sie auch Auslandseinsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, Rettungseinsätze und humanitäre Hilfsmissionen wahrnehmen. Und das mit weniger Kräften, die aber einsatzbereit und gut ausgebildet sein sollten. Die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht erschien dafür nicht mehr erforderlich; sie wurde deshalb ausgesetzt, jedoch nicht ganz abgeschafft: im Spannungs- und Verteidigungsfall sollte sie wieder aktiviert werden können. An die Stelle des Pflicht-Wehrdienstes trat am 1. Juli 2011 ein Freiwilliger Wehrdienst, der Männern und auch Frauen ab 18 Jahren offenstand.

Die dramatische Verschlechterung der Sicherheitslage in Europa durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erzwang ab 2022 eine Rückbesinnung auf die Landes- und Bündnisverteidigung als zentrale Aufgaben der Bundeswehr. Inzwischen fehlten aber die Strukturen für Wehrerfassung, Musterung und Einberufung, die bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht im Spannungsfall erforderlich wären (die Kreiswehrersatzämter wurden Ende November 2012 aufgelöst). Es mangelte damit überhaupt an Informationen über die potenziellen Soldatenjahrgänge. Um dem abzuhelfen, wurde das Wehrpflichtgesetz geändert. Es sieht nunmehr vor, dass junge Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 durch die Wehrersatzbehörden der Bundeswehr wieder erfasst, nach ihrer Bereitschaft und Eignung zum Wehrdienst befragt sowie einer Musterung unterzogen werden. (Für junge Frauen ist die Bereitschaftserklärung freiwillig.) Der Beginn der verpflichtenden Musterungen ist auf den 1.7.2027 festgelegt. Eine Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes ist damit noch nicht verbunden. Vielmehr soll zunächst versucht werden, den angestrebten Personalzuwachs für die Bundeswehr auf freiwilliger Basis zu erreichen: durch persönliche Ansprache der jungen Leute und attraktive Zusatzleistungen für freiwillig Dienende (u.a. Finanzierung des Führerscheins, Berufsförderung). Doch wenn der Personalbedarf auf diese Weise nicht gedeckt wird oder die verteidigungspolitische Lage es erfordert, kann der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließen. 

Ausgabe: 04/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen