Kindeswohlgefährdungen

Kindeswohlgefährdungen

Das Wohl des Kindes ist in der Familie eigentlich am besten aufgehoben. Aber es häufen sich die Fälle, in denen das nicht so ist und die Jugendämter eingreifen müssen, weil eine drohende oder akute Kindeswohlgefährdung vorliegt. Worin besteht die Gefährdung und von wem geht sie aus? Mehr dazu in diesem ZAHLENBILD.

 

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Im geschützten Raum der Familie wird für das Wohl eines Kindes am besten gesorgt – normalerweise. Wenn dieser Schutz aus irgendeinem Grund jedoch versagt, muss Hilfe von außen kommen. Dann ist es Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, sprich: des Jugendamts, das Kind vor Gefahren für sein Wohl zu schützen (§ 1 SGB VIII) und der Familie Beratung und Beistand anzubieten oder im Extremfall das Familiengericht anzurufen und das Kind aus seinem Umfeld herauszunehmen.

Voraussetzung dafür ist, dass das Jugendamt auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls aufmerksam gemacht wurde. 2024 geschah das bundesweit in rund 240000 Fällen. Die Hinweise stammten in fast einem Drittel der Fälle von der Polizei, darüber hinaus aber auch häufig von der Schule oder Kindertagesstätte, von Bekannten und Nachbarn, einem Elternteil oder von Gesundheitspersonal. Jeder zehnte Hinweis kam von einer anonymen Quelle. Die Einschätzung durch die Jugendämter ergab, dass in rund 70% der gemeldeten Verdachtsfälle keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Doch in 72790 Fällen kamen sie zu dem Schluss, dass das Wohl des Kindes akut oder latent gefährdet war. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland erreichte damit einen neuen Höchststand.

Eine latente oder akute Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. 2024 wurden in 58% der Fälle Anzeichen einer körperlichen, erzieherischen oder emotionalen Vernachlässigung festgestellt (z.B. durch unzureichende Ernährung oder medizinische Versorgung, mangelhafte Hygiene, fehlende Kommunikation oder Vermittlung von Werten, Mangel an Zuwendung oder fehlende Aufsicht seitens der Eltern). Hinweise auf psychische Misshandlung gab es in 37% und auf körperliche Misshandlung in 28% der Fälle. Bei 6% deuteten die Indizien auf sexuelle Gewalt. Die Ursachen der Kindeswohlgefährdung lagen zumeist innerhalb der Familie bzw. (nach Teilung des Sorgerechts) bei einem der Partner. In 75% der Fälle war ein Elternteil allein oder hauptsächlich für die Gefährdung des Kindeswohls verantwortlich.

In der Regel ist Kindeswohlgefährdung auf das Zusammenwirken mehrerer Risiko- und Einflussfaktoren zurückzuführen. Etwa, wenn Eltern durch Belastungen wie Armut, Arbeitslosigkeit oder Suchterkrankungen so stark mit ihren eigenen Problemen beschäftigt sind, dass sie kaum Zeit für ihre Kinder haben. Familiäre Probleme wie Partnerschaftskonflikte oder häusliche Gewalt gehen ebenfalls oft zu Lasten der Kinder. Und auch das gesellschaftliche Umfeld (Armut, Kriminalität, fehlende Freizeitangebote) spielt eine Rolle.

Ausgabe: 02/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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