Deutschlands Klimaziele bis 2030

Deutschlands Klimaziele bis 2030

Infografik Nr. 126303

Das Klimaschutzgesetz 2021, welche Klimaziele die Bundesrepublik bis 2030 und darüber hinaus erreichen will. Eine wichtige Regelung wurde aber schon 2024 wieder geändert: Statt jährlicher Ziele für einzelnen Wirtschaftssektoren gibt es jährliche Gesamtziele zur Drosselung der Treibhausgase. In welchen Schritten sollen die Klimagase reduziert werden? Informationen in diesem ZAHLENBILD!

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Mit ihrer Klimapolitik will die Bundesrepublik Deutschland den Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen nachkommen und ihren Beitrag dazu leisten, dass die globale Durchschnittstemperatur im Vergleich zur vorindustriellen Zeit um deutlich weniger als 2 Grad und wenn möglich nur um 1,5 Grad ansteigt. Auf diese Weise sollen die Auswirkungen des Klimawandels in Grenzen gehalten werden.

Im Herbst 2019 verabschiedete die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm für den Zeitraum bis 2030. Als erstes Gesetz zur Umsetzung dieses Programms trat Ende 2019 das Klimaschutzgesetz in Kraft. Es legte für sechs Wirtschaftssektoren jährliche Minderungsziele für den Treibhausgasausstoß bis 2030 fest. Die insgesamt zulässigen Treibhausgasemissionen sollten von 813 Mio Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2030 auf 513 Mio t sinken. Damit wäre ein Rückgang um 55 % gegenüber dem Jahr 1990 erreicht worden – als Zwischenschritt auf dem Weg zu der bis 2050 angestrebten Treibhausgasneutralität.

Gegen diese Regelung wurden mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt, denen das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Beschluss vom 24.4.2021 teilweise Recht gab. Das Gericht sah die Freiheitsrechte der zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführer dadurch verletzt, dass ein Großteil der zu erbringenden Emissionsminderungen durch das Gesetz auf den Zeitraum nach 2030 verschoben und dafür noch kein genauerer Fahrplan vorgelegt wurde. Das Gericht befand, es dürften nicht einer Generation geringere Klimaschutzverpflichtungen zugestanden werden, wenn dadurch den nachfolgenden Generationen viel radikalere, mit Freiheitseinbußen verbundene Einschränkungen zugemutet würden.

Mit dem Klimaschutzgesetz 2021 zog der Gesetzgeber die Konsequenz aus dem Gerichtsbeschluss. Das Gesetz senkte die erlaubten CO2-Emissionen bis 2030 auf 438 Mio t, 65% weniger als 1990. Bis 2040 soll der CO2-Ausstoß um mindestens 88% zurückgehen. Darüber hinaus wird das Ziel der Klimaneutralität von 2050 auf 2045 vorgezogen. Eine zentrale Regelung des Gesetzes gab die Klimaschutznovelle 2024 aber schon wieder auf: Statt jährlicher Minderungsziele für einzelne Sektoren (Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) gibt es jährliche Gesamtziele. Zu ihrer Einhaltung beizutragen, liegt in der Verantwortung aller Regierungsressorts. Der CO2-Ausstoß soll künftig insbesondere dort gedrosselt werden, wo es am effizientesten und kostengünstigsten möglich ist. Sind Abweichungen vom vorgegebenen Pfad absehbar, müssen die Klimaschutzmaßnahmen verstärkt werden. Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen prüft die Prognosen zum CO2-Ausstoß und stellt die Abweichungen fest.

Ausgabe: 09/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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