Formen atypischer Beschäftigung
Infografik Nr. 247225
Auf dem deutschen Arbeitsmarkt wurden „normale“ Arbeitsverhältnisse seit den 1990er Jahren in einem beträchtlichen Ausmaß durch atypische Arbeitsformen verdrängt bzw. ergänzt. Als „atypisch“ gelten dabei Beschäftigungen, die im Vergleich zum vollwertigen Arbeitsverhältnis deutliche Risiken und Einschränkungen für die Beschäftigten mit sich bringen, weil sie etwa von vornherein befristet sind, kein existenzsicherndes Einkommen abwerfen oder arbeits- und sozialrechtlich unzureichend abgesichert sind.
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