Sozialer Wohnungsbau

Sozialer Wohnungsbau

Infografik Nr. 378514

Um die Wohnungsnot der Nachkriegszeit zu beheben, wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1950 ein umfassendes Programm zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus aufgelegt, das den einkommenssch ...

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Um die Wohnungsnot der Nachkriegszeit zu beheben, wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1950 ein umfassendes Programm zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus aufgelegt, das den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten zu billigem Wohnraum verhelfen sollte. Es wurde später durch die Förderung des Wohneigentums für Familien mit geringem Einkommen ergänzt. Besondere Bedeutung hatte der soziale Wohnungsbau vor allem in den 1950er Jahren, als im damaligen Bundesgebiet noch jede zweite Neubauwohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Als sich die Wohnraumversorgung normalisierte, nahm der Anteil der Sozialwohnungen am gesamten Wohnungsbau allmählich ab. Eine nochmalige Steigerung erfolgte nach der deutschen Einigung, da der Wohnraumbedarf wieder zunahm und auch in den neuen Ländern Fördermittel für soziale Wohnbauvorhaben bewilligt wurden.

Mittlerweile hatte sich im sozialen Wohnungsbau allerdings erheblicher Reformbedarf angestaut. Mangelnde soziale Zielgenauigkeit, Verzerrungen im Mietpreisniveau je nach dem Baualter der Sozialwohnungen, fehlende Anreize für kostengünstiges Bauen und dadurch bedingte Übersubventionierung aus öffentlichen Geldern: das waren nur einige der Probleme, mit denen die öffentliche Wohnungspolitik konfrontiert war. Sie setzte daher verstärkt auf die sogenannte Subjektförderung, d.h. die Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte durch Wohngeld bzw. die Kostenübernahme für Wohnung und Heizung im Rahmen der Grundsicherung. Durch das Wohnraumförderungsgesetz von 2001 wurde auf der anderen Seite die Grundlage dafür geschaffen, dass Fördermittel nicht nur für den Bau neuer, sondern auch für die Modernisierung bestehender Wohnungen, den Kauf von Wohnungen und den Erwerb von Belegungsrechten eingesetzt werden konnten.

Mit der Föderalismusreform I ging die alleinige Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau ab 2007 auf die Länder über. Damit entfiel die Mitfinanzierung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund. Zum Ausgleich dafür zahlte er ab 2007 (und bis Ende 2019) Kompensationsmittel an die Länder. Diese stehen nun in der Pflicht, in Sozialwohnungen zu investieren, da der Bedarf an erschwinglichem Wohnraum vor allem in den wirtschaftsstarken Ballungsgebieten seit 2012 deutlich ansteigt. Da gleichzeitig ältere Belegungsbindungen auslaufen, geht der Bestand an Sozialwohnungen trotz verstärkter Neubautätigkeit aber weiter zurück. Eine amtliche Statistik über den Bestand an belegungsgebundenen Wohnungen fehlt; die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe legte daher eigene Berechnungen dazu vor.

Ausgabe: 12/2017
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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