Marktwirtschaft

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Infografik Nr. 200250

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In jeder Volkswirtschaft gibt es eine Wirtschaftsordnung, die umschreibt, wie die am Wirtschaftsprozess beteiligten Einheiten organisiert sind – also zum Beispiel, wie Unternehmen, Haushalte und Staat zusammenwirken. Weltweit vorherrschend ist das Modell der Marktwirtschaft. Deren Grundprinzipien wurden bereits 1776 von dem englischen Nationalökonomen Adam Smith beschrieben: Die Betriebsmittel sind in Privateigentum; Produktion und Verteilung der Güter werden von den Wirtschaftseinheiten selbstständig und frei am Markt abgestimmt; auf dem Markt treffen sich Angebot und Nachfrage, und durch deren Zusammenspiel bilden sich Preise und Löhne; der Staat hält sich aus dem Wirtschaftsgeschehen heraus.

Der Siegeszug der Marktwirtschaft begann im 19. Jahrhundert als Wirtschaftsmodell der Industrialisierung. Dahinter stand die von Adam Smith begründete Ideologie des wirtschaftlichen Liberalismus. Doch der ungezügelte Wettbewerb, der sich weitgehend der staatlichen Kontrolle entzog, führte zur Bildung von Monopolen und ließ ganze Gesellschaftsschichten verarmen. Vor diesem Hintergrund entstand in den 1930er Jahren in Deutschland der sogenannte Ordo-Liberalismus, vertreten von der Freiburger Schule um Walter Eucken. Dessen Kernthese: Der Staat muss über „Ordnungspolitik“ in die Wirtschaft eingreifen und den rechtlichen Rahmen für einen freien und fairen Wettbewerb schaffen. Basierend auf diesen Ideen entwickelte der Ökonom Alfred Müller-Armack das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft, die im Boom der Nachkriegsjahre von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard praktisch umgesetzt wurde. Bis heute ist die soziale Marktwirtschaft das Leitbild der deutschen Wirtschaftsordnung. Sie fügt den marktwirtschaftlichen Prinzipien eine soziale Komponente hinzu: Alle Gesellschaftsschichten – auch die „Verlierer“ des Wettbewerbs – müssen durch soziale Sicherung aufgefangen werden. Dieser Auftrag des Staates wurde mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 2, 14, 15 und 20 GG) verfassungsmäßig verankert.

Später wurde infolge der Nachkriegsrezession 1966/67 mit dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz die Pflicht des Staates anerkannt, nicht nur ordnungspolitisch tätig zu werden, sondern tiefer in wirtschaftliche Prozesse einzugreifen. Im Sinne einer keynesianischen Wirtschaftspolitik zählt es seither ausdrücklich zu den Aufgaben des Staates, für Preisstabilität, hohen Beschäftigungsstand, ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie für stetiges und angemessenes Wachstum sorgen. Mit der Verbreitung des in den 1980er Jahren aufkommenden Neoliberalismus allerdings zogen sich viele Regierungen durch Deregulierung und Privatisierungen wieder stärker aus dem Wirtschaftsgeschehen zurück.

Ausgabe: 03/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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