Gesetz über digitale Dienste

Infografik Nr. 730091
Gesetz über digitale Dienste
Das Internet hat wachsende Bedeutung für die Verbreitung von Informationen, die Kommunikation zwischen seinen Nutzern, die Vermittlung von Geschäftsbeziehungen und generell als Marktplatz für Waren und Dienstleistungen aller Art. Auch in der EU hat es sich damit zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Allerdings bietet es auch einen Raum für rechtswidrige oder schädliche Aktivitäten, denen die EU-Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Maßnahmen begegneten. Mit dem Gesetz über digitale Dienste (engl. Digital Services Act - DSA) erließ die EU Ende 2022 einheitliche Vorschriften für Online-Vermittler und Online-Plattformen, die im europäischen Binnenmarkt tätig sind. Dazu zählen soziale Netzwerke, Marktplätze, Content-Sharing-Plattformen, über die Blogs, Videos, Bilder oder Podcasts geteilt werden können, App-Stores, Cloud-Dienste sowie Portale zur Vermittlung von Reisen, Unterkünften usw. – unabhängig davon, ob sie eine Niederlassung innerhalb der EU haben.
Die EU-Verordnung, die seit dem 17.2.2024 vollständig in Kraft ist, will ein sicheres Umfeld für die Nutzer digitaler Dienste und die im Online-Raum aktiven Unternehmen schaffen und die Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Verbraucherschutz wahren. Sie verpflichtet die Anbieter digitaler Dienste, gegen illegale Inhalte vorzugehen, sobald sie davon Kenntnis erhalten. Als illegale Inhalte gelten Informationen, die an sich rechtswidrig sind (wie Hassrede, terroristische Aufrufe) oder aber mit illegalen Handlungen im Zusammenhang stehen (Verkauf gefälschter Produkte, Kinderpornografie, Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials usw.). Werbung, die sich an Kinder richtet, und Design-Tricks (dark patterns), mit denen Nutzer irregeführt werden, sind verboten. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, ein wirksames Beschwerdemanagement einzurichten, an das sich Nutzer und vertrauenswürdige Hinweisgeber (trusted flaggers) mit ihren Meldungen wenden können. Weitere Pflichten betreffen die Einhaltung von Transparenzanforderungen (Angabe von Namen, Sitz, Rechtsform, Kontaktadressen usw.) und die einfache, klare und verständliche Fassung der Geschäftsbedingungen für die Nutzer.
Besondere Vorschriften gelten für die sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen, Dienste mit mehr als 45 Mio aktiven Nutzern im Monat, die von der Europäischen Kommission direkt beaufsichtigt werden. Sie müssen u.a. Pläne zur Verringerung systemischer Risiken (wie Desinformation, Wahlmanipulation oder Missbrauch von Minderjährigen) vorlegen und Daten mit Forschern und Behörden teilen. Die Nichtbeachtung der ihnen auferlegten Sorgfaltspflichten kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Ausgabe: | 03/2025 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |