Das Magische Sechseck
Infografik Nr. 200515
Das „Magische Sechseck“
Die staatliche Wirtschaftspolitik hat letztlich die Aufgabe, das wirtschaftliche Geschehen in einem Land so zu ordnen oder zu beeinflussen, d ...
Das „Magische Sechseck“
Die staatliche Wirtschaftspolitik hat letztlich die Aufgabe, das wirtschaftliche Geschehen in einem Land so zu ordnen oder zu beeinflussen, dass Fehlentwicklungen vermieden werden und die Bürger in Wohlstand, Sicherheit und Zufriedenheit leben können. Sie orientiert sich dabei an Zielen, die den zu treffenden politischen Entscheidungen als Richtschnur dienen sollen. In Deutschland wurden solche Ziele 1967 im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft festgelegt. Das Gesetz hält Bund und Länder dazu an, bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten: „Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen“.
Für diesen Zielkatalog ist die Bezeichnung „Magisches Viereck“ geläufig. Da seine vier Elemente teilweise miteinander konkurrieren, müssen sie stets so gegeneinander ausbalanciert und abgewogen werden, dass aus ihrer Kombination mit möglichst wenig Abstrichen das beste Ergebnis hervorgeht. Eine eindeutige politische Handlungsanweisung lässt sich daraus aber kaum herleiten.
Das Ziel einer gerechten Vermögensverteilung wurde seinerzeit nicht in das Stabilitätsgesetz aufgenommen. Es ist jedoch Bestandteil des nachträglich zum „Magischen Sechseck“ erweiterten, inoffiziellen Zielkatalogs, in den auch der (seit 1994 im Grundgesetz verankerte) Schutz der Umwelt aufgenommen wurde. Die beiden zusätzlichen Ziele haben einen deutlich unbestimmteren Charakter als die ursprünglichen vier, unter denen das Ziel eines „angemessenen“ Wirtschaftswachstums allerdings auch schon breiten Interpretationsspielraum offen lässt.
Für die deutsche Wirtschaftspolitik sind darüber hinaus aber auch die Zielvorgaben maßgeblich, die in den europäischen Verträgen formuliert wurden. So bringt Art. 3 des Vertrags über die Europäische Union neben einer „nachhaltigen Entwicklung Europas“ auch die Gesichtspunkte der Wettbewerbsfähigkeit und des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts ins Spiel. Tatsächlich haben sich die wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele der EU jedoch stark auf die Herstellung solider öffentlicher Finanzen verengt. Insgesamt erscheint die Gewichtung und Rangordnung der sich überlagernden wirtschaftspolitischen Zielsetzungen zunehmend als fragwürdig und inkonsequent.
Ausgabe: | 08/2015 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |