Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung
Infografik Nr. 240051
Infografik Nr. 240051
Zum Schutz der Arbeitnehmer legt das Arbeitszeitgesetz den Rahmen für die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeiten fest. Es enthält Vorschriften über die maximale tägliche Arbeitsdauer und die notwendigen Ruhezeiten, begrenzt die Nacht- und Schichtarbeit und untersagt grundsätzlich Sonntags- und Feiertagsarbeit. Zugleich lässt es den Tarifvertragsparteien aber Spielraum für die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, sei es zur Anpassung an technische und wirtschaftliche Erfordernisse der Unternehmen oder zur Abstimmung auf die Wünsche der Beschäftigten. Mittlerweile sind zahlreiche Modelle in Gebrauch, die von der klassischen Normalarbeitszeit abweichen. Als „normal“ lässt sich eine 35- bis 40-stündige Arbeitswoche definieren, die sich in der Zeit zwischen 7 und 17 Uhr gleichmäßig auf die Tage von Montag bis Freitag verteilt. Flexible Arbeitszeiten können sich davon hinsichtlich Dauer, Lage und Verteilung unterscheiden. Die Dauer meint den vertraglich vereinbarten Arbeitsumfang (meist in Stunden pro Woche); die Lage bezeichnet Beginn und Ende des individuellen Arbeitseinsatzes am Tag, in der Woche oder im Monat; die Verteilung gibt an, wie viele Stunden an einem Tag oder an Tagen in einer Woche gearbeitet werden und ob es sich um gleich lange oder unterschiedliche Arbeitszeitabschnitte handelt.
Das wohl am weitesten verbreitete Modell flexibler Arbeitszeiten sind • persönliche Arbeitszeitkonten, auf denen die Abweichung zwischen der vereinbarten und der geleisteten Arbeitszeit festgehalten wird. Auf diesen Konten können sich Zeitguthaben oder -schulden ansammeln, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums ausgeglichen werden müssen. Arbeitszeitkonten bilden die Voraussetzung für andere Modelle: Bei • Gleitzeit sind Arbeitsbeginn und -ende variabel; ist eine • Funktionszeit vereinbart, muss der Betrieb in dieser Zeit voll funktionsfähig sein, darüber hinaus kann das Team die Arbeitszeiten frei abstimmen. Es gibt auch Langzeitkonten, etwa für die • Jahresarbeitszeit oder gar die • Lebensarbeitszeit, auf denen Zeitguthaben für längere Arbeitsunterbrechungen – z.B. ein Sabbatjahr – oder einen vorzeitigen Ruhestand „angespart“ werden können. Bei der • Vertrauensarbeitszeit steht die termingerechte Erledigung der Aufgaben im Vordergrund, die benötigte Arbeitszeit teilen die Beschäftigten selbstständig ein. • Wahlarbeitszeit kommt für Betriebe mit regelmäßigen Stoßzeiten in Frage. Zunehmend verbreitet ist das Arbeitszeitmodell der • Teilzeit. Eine Form von Teilzeit ist das Jobsharing, bei dem sich zwei oder mehrere Arbeitnehmer eine Stelle teilen und ihre Arbeitszeiten untereinander abstimmen. • Homeoffice wurde im Zuge der Corona-Pandemie in vielen Betrieben aus Gründen des Infektionsschutzes angewandt – und häufig hat es sich bewährt, sodass in Zukunft ein zunehmender Gebrauch dieses Modells zu erwarten ist.
Ausgabe: | 09/2020 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
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